In diesem Jahr sind neben Neuerungen auf EU-Ebene in erster Linie die überarbeiteten „Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflicht von Sekundärregelung und Minutenreserve“ von Wichtigkeit, sowie die damit verbundenen Integrationen von erneuerbaren Energien und Industrien in den Regelenergiemarkt. Denn zur Wettbewerbsförderung am Regelenergiemarkt hat die Bundesnetzagentur (BnetzA) Anpassungen der Ausschreibungsbedigungen vorgenommen. So wird zum Beispiel Betreibern kleiner Erzeugngsanalgen die Marktteilnahme (auch in virtuellen Kraftwerken) erleichtert. Dies kann als Reaktion der BnetzA, auf die wachsende Herausforderung volantiler Einspeisung aus erneuerbaren Energie und die erhöhten Anforderungen an die Regelenerige zur Gewährleistung der Netzstabilität, gewertet werden und wurde in der „Konsultation von Exkpunkten“ am 23. Novembder 2015 von der BnetzA bekannt gegeben. Zudem entwickelte die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit der „Agency for the Coordination of Energy Regulators“ (ACER) und der „European Network of Transmission System Operators – Electricity“ (ENTSO-E) Regularien (sogenannte „Network Codes“) zur grenzübergreifenden Flexibilisierung der Märkte. Davon Betroffene und andere am Regelenergiemarkt Beteiligte können jedoch noch nicht konkret absehen, welche Konsequenzen diese, noch nicht entgültig festgelegten, Network Codes für sie haben werden. Daher ist es jetzt wichtig, sich ausführlich mit Kollegen und anderen Fachleuten aus der Branche auszutauschen und Möglichkeiten abzuwiegen.
Dazu bietet IQPC im November in Berlin die Gelegenheit auf der Konferenz „Zukunftsperspektiven für den Regelenergiemarkt Strom 2016“. Die Veranstaltung, die Fachvorträge mit interaktiven Workshops sowie vielen Networking-Gelegenheiten verbindet, bietet Zeit und Raum, um sich neue Informationen, gute Denkanstöße und wichtige Tipps sowie Antworten auf alle Fragen zu holen. Aus aktuellem Anlass wird auf folgende Themenschwerpunkte der Fokus gelegt:
- Input von BNetzA und BMWi: Einfluss der EEG Novelle 2016 und der überarbeiteten „Festlegungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen“ auf den Regelenergiemarkt
- Neugestaltung der Regelenergie-, Intraday-, Spotmärkte zu einem flexiblen Strommarkt
- richtiger Umgang mit erneuerbaren Energien aus volatilen Erzeugern sowie mit Speichersystemen, um bedarfsorientierte Energiebereitstellung zu gewährleisten
- Doppelrolle der industriellen Verbraucher als Händler und Kunden an Strommärkten
- Harmonisierung des grenzüberscheitenden und europaweiten Regelenergiemarkts
www.regelenergiemarkt-strom.de