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BluSky Carbon begrüßt die Beseitigung eines bedeutenden aufsichtsrechtlichen Hindernisses für das Wachstum der Biokohlebranche

Startup-Unternehmen unterstütz die U.S. Biochar Coalition (USBC)

(PresseBox) (Old Saybrook, CT/Vancouver, BC, )
BluSky Carbon Inc. (CSE: BSKY) (OTCQB: BSKCF) (FWB: QE4 /WKN A401NM) ) („BluSky“ oder das „Unternehmen“), ein innovatives Startup-Unternehmen im Bereich der Umwelttechnologien zur Emissionsbeseitigung, ist stolz, die herausragenden Bemühungen der U.S. Biochar Coalition (USBC) zu unterstützen, die dazu beigetragen haben, dass die US-Umweltschutzbehörde (EPA) neue Richtlinien erlassen hat, die ein wesentliches aufsichtsrechtliches Hindernis für die Entwicklung von Biokohlesystemen beseitigen.

Das Hindernis

Wie die USBC mitteilte, zielten die jüngsten Gespräche mit der EPA auf die irrtümliche Anwendung der übermäßig beschwerlichen Vorschriften des Clean Air Act (CAA) für die Verbrennung anderer fester Abfälle (Other Solid Waste Incineration/OSWI) auf Biokohlesysteme ab, die Pyrolyse- und Gasifizierungssysteme als Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle (Abfallverbrennung) einstufen. Die Lösung dieser Problematik war ein wichtiges Anliegen der USBC-Mitglieder, von denen sich viele aufgrund des früheren Regelungsumfelds mit Projektverzögerungen und erheblichen Kosten konfrontiert sahen.

Bahnbrechender Fortschritt

Nun wurde ein bedeutender Meilenstein erreicht, als die EPA bekannt gab, dass das Team für ungefährliche Sekundärmaterialien (Non-Hazardous Secondary Materials/NHSM) im Office of Resource Conservation and Recovery (Amt für Ressourcenschutz und -rückgewinnung) gerade Richtlinien zum rechtlichen Status von sauberer zellulosehaltiger Biomasse (einschließlich sauberer zellulosehaltiger Biomasse, die zur Herstellung von Biokohle verwendet wird) erarbeitet und veröffentlicht hat, in denen direkt festgestellt wird, dass solche Materialien nicht als Abfall im Sinne des Clean Air Act (CAA) zu betrachten sind.

Wichtige Eckdaten
  1. Saubere zellulosehaltige Biomasse, die für die Herstellung von Biokohle verwendet wird, gilt nicht mehr als Abfall im Sinne des Clean Air Act (CAA).
  2. Biokohlesystemen eröffnet sich nun ein klarer Weg durch die zuvor belastenden Vorschriften für die Verbrennung anderer fester Abfälle (OSWI) und die Verfahren zur Erteilung von Luftgenehmigungen.
  3. Die EPA erkennt Biokohle, die aus sauberer zellulosehaltiger Biomasse hergestellt wird, nunmehr als „traditionelles Produkt“ und nicht als Abfall an.
Die EPA-Richtlinien enthalten einen Unterabschnitt über Biokohle, in dem es heißt: „Saubere zellulosehaltige Biomasse, die durch Pyrolyse oder ein ähnliches Verfahren zu einem Biokohleprodukt verarbeitet wird, wird nicht als Abfall betrachtet und gilt nicht als Sekundärmaterial oder fester Abfall im Sinne des Clean Air Act. Aus sauberer zellulosehaltiger Biomasse hergestellte Biokohle gilt als ‚traditionelles Produkt‘ im Sinne der Vorschriften...“

Den vollständigen Wortlaut der EPA-Richtlinien finden Sie hier: https://www.epa.gov/rcra/fact-sheet-clean-cellulosic-biomass-and-non-hazardous-secondary-materials-determinations.

Will Hessert, seines Zeichens CEO von BluSky, merkt folgendes an: „Dies ist ein großer Erfolg für unsere Branche. Leider wurden Pyrolyse- und Gasifizierungssysteme unter dem früheren Regelungsrahmen als Verbrennungsanlagen für feste Abfälle eingestuft, was zu Verwirrung und einer negativen öffentlichen Wahrnehmung von Biokohlesystemen führte. Ich persönlich habe aufgrund dieser Wahrnehmung Schwierigkeiten bei unseren Community-Relations-Bemühungen und der Einholung kommunaler Genehmigungen gehabt. Ich bin dankbar für die Führungsrolle und das Engagement von USBC in dieser Angelegenheit und freue mich über die Gelegenheit, in dieser Zeit des schnellen und wichtigen Wachstums der Branche in das Board of Directors von USBC einzutreten (siehe Mitteilung des Unternehmens - Juli 2024). Wir - das gesamte BluSky-Team, einschließlich unserer wachsenden Zahl von Stakeholdern und Aktionären - sind nach wie vor äußerst beeindruckt vom proaktiven Eintreten der Führungsriege der US Biochar Coalition für die Interessen des Sektors, und wir beabsichtigen unsererseits, uns in vollem Umfang am Aufbau einer robusten Industrie für die Kohlenstoffeliminierung in Amerika zu beteiligen.“

Über BluSky Carbon Inc. (CSE: BSKY) (OTCQB: BSKCF) (FWB: QE4 /WKN: A401NM)

BluSky ist ein auf erneuerbare Energien spezialisiertes Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Kohlenstoff wieder in den Boden zurückzuführen – wo er auch hingehört! Das Unternehmen wandelt organische und industrielle Abfälle in Biokohle, erneuerbare Energie und Karbonatgestein um und entwickelt bzw. verkauft Technologien zur Kohlenstoffsequestrierung. Die vorrangigen Zielsetzungen von BluSky sind (1) der Bau von Geräten zur Kohlenstoffeliminierung; (2) der Verkauf von Biokohle, die mit Geräten zur Kohlenstoffeliminierung hergestellt wird; und (3) der Verkauf von Emissionszertifikaten, die durch die Herstellung von Bioholzkohle generiert werden. Das Geschäftsmodell des Unternehmens basiert auf der wachsenden Notwendigkeit der Klimaneutralität und dem Streben nach einer Senkung der CO2-Emissionen.

BluSky Carbon notiert in Kanada an der CSE unter dem Handelssymbol BSKY, am OTCQB unter dem Symbol BSKCF und in Frankfurt, Deutschland (FWB) unter der Kennung QE4. BluSkys öffentliche Berichterstattung samt der dazugehörigen Dokumentation kann auf der Profilseite des Unternehmens unter SEDAR+ (www.sedarplus.ca) eingesehen werden. Für weitere Informationen zum Unternehmen besuchen Sie bitte die Webseite https://bluskycarbon.com/, schauen Sie sich unser Video an und melden Sie sich für unseren Newsletter an bzw. folgen Sie uns in den sozialen Medien auf FacebookX (vormals twitter)Instagram oder LinkedIn.

Im Namen des Unternehmens

William („Will”) Hessert

Chief Executive Officer

BluSky Carbon Inc.

35 Research Parkway,

Old Saybrook, CT, 06475

Tel: (860) 577-2080

Web: https://bluskycarbon.com/

E-Mail: info@bluskycarbon.com

Ansprechpartner für Vertriebs- oder Partnerschaftsmöglichkeiten:

Greg Pakiela, Business Development

greg.pakiela@bluskycarbon.com

Haftungsausschluss in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen

Diese Mitteilung enthält Aussagen und Informationen, die, soweit sie keine historischen Tatsachen sind, „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen können, die auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen, Prognosen, Vorhersagen, Überzeugungen und Annahmen des Managements von BluSky über die Branche, in der das Unternehmen tätig ist, basieren. Zu den zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem die Beseitigung eines bedeutenden aufsichtsrechtlichen Hindernisses für die Entwicklung von Biokohlesystemen und die Erwartung, dass dies den Regelungsaufwand im Biokohlesektor verringern wird. In einigen Fällen sind zukunftsgerichtete Aussagen an Begriffen wie „kann“, „würde“, „könnte“, „wird“, „wahrscheinlich“, „außer“, „antizipieren“, „glauben“, „beabsichtigen“, „planen“, „prognostizieren“, „projizieren“, „schätzen“, „Ausblick“ oder deren Verneinung oder anderen ähnlichen Ausdrücken zu erkennen, die sich auf Sachverhalte beziehen, die keine historischen Tatsachen darstellen.

Zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf aktuellen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen, Prognosen, Projektionen, Analysen und Meinungen des Managements, die unter Berücksichtigung seiner Erfahrungen und seiner Wahrnehmung von Trends, aktuellen Bedingungen und erwarteten Entwicklungen sowie anderer Faktoren getroffen wurden, die das Management zum Zeitpunkt der Abgabe solcher Aussagen für relevant und angemessen hält, die sich jedoch als falsch erweisen können. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen. Insbesondere besteht das Risiko, dass die Pläne des Unternehmens in Bezug auf das Joint Venture nicht wie vorgesehen oder überhaupt nicht umgesetzt werden können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht vorbehaltlos auf solche zukunftsgerichteten Informationen verlassen. Darüber hinaus beziehen sich alle zukunftsgerichteten Informationen nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden. Von Zeit zu Zeit treten neue Faktoren auf, und es ist dem Management des Unternehmens nicht möglich, alle diese Faktoren vorherzusagen und die Auswirkungen jedes einzelnen dieser Faktoren auf das Geschäft des Unternehmens im Voraus zu beurteilen oder das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen Erwartungen abweichen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, um sie Informationen oder Ereignissen nach dem Datum, an dem sie veröffentlicht wurden, Rechnung zu tragen oder um das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu berücksichtigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem von den Wertpapiergesetzen.

Die Canadian Securities Exchange hat den Inhalt dieser Mitteilung nicht überprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung.

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