Was ist der aktuelle Stand:
- Ab dem 01.01.2022 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zwischen den Ärzten und den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden. Dazu übermittelt die Arztpraxis eine eAU an den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen GKV, von dort wird die eAU an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet. Der Krankenversicherte selbst erhält zunächst weiterhin eine herkömmliche AU in Papierform, die wie bisher beim Arbeitgeber abzugeben ist. Die Umsetzung des zum 01.01.2022 in Kraft getretenen Verfahrens stockt derzeit, weil viele Praxen noch nicht entsprechend ausgestattet sind, um eine eAU digital zu erstellen.
- Zum 01.07.2022 soll die eAU die herkömmliche AU ersetzen, d.h. der Krankenversicherte soll keine AU in Papierform mehr erhalten, sondern er meldet sich bei seinem Arbeitgeber z.B. telefonisch, per Mail, per Whats App krank und der Arbeitgeber muss seinerseits die eAU, z.B. vom GKV-Server, abrufen.
- Diesen Abruf sieht der Gesetzgeber über das Lohnprogramm vor, weil vor einer Abfrage der eAU die Gültigkeit des Beschäftigungsverhältnis geprüft werden muss. Die eAU beinhaltet Beginn und Ende der Krankschreibung und ein Kennzeichen, wenn eine Folgeerkrankung vorliegt.
Die Lösung für ISGUS Kunden
ISGUS ist Softwarepartner der DATEV eG und kooperiert eng mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Die auf Basis modernster API Technologie bereitgestellten eAU Daten können digital in ZEUS® Workforce Management übernommen werden. Dieser Weg, eAU Daten in ZEUS® zu übernehmen, steht dann auch für andere Lohnanbieter zur Verfügung.