Kunden der ISPEX Aktiengesellschaft haben mit oder ohne dieses Urteil Einblick in die Zusammensetzung ihrer Gas- und Strompreise. Der von Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden in Rechnung gestellte Betrag für die Strom- und Gasversorgung besteht aus einer ganzen Reihe einzelner Faktoren. Enthalten sind neben dem eigentlichen Energiepreis öffentlich-rechtliche Abgaben und Steuern, Umlagen sowie Kosten für die Nutzung der Strom- und Gasnetze. Dabei sind Steuern, Umlagen und Abgaben sowie die von der Bundesnetzagentur fest vorgegebenen Preise für die Nutzung der Netze unverrückbar. Was jedoch die reinen Energiepreise angeht, hat der Abnehmer die Entscheidungsfreiheit von welchem Versorger er Strom oder Gas beziehen will. Und diese Entscheidung macht ISPEX seinen Kunden leicht. Insbesondere für Sondervertragskunden mit einem hohen Energiebedarf, deren Preise nicht wie bei Tarifkunden vorgegeben, sondern in der Regel frei verhandelbar sind, kann ISPEX deutliche Einsparungen bei den Energiepreisen herausholen. Andreas Seegers, Leiter Energiemanagement bei ISPEX: „Durch unser Know-how und unsere Marktkenntnis können wir die Energiekosten detailgenau aufschlüsseln, den reinen Energiepreis bewerten und damit den besten Preis für unsere Kunden ermitteln.“
Egal für welchen Beschaffungskanal sich der Kunde entscheidet, beispielsweise für eine internetbasierte Strom- oder Gasauktion, bei der sich mehrere Versorger in einem offenen Bieterverfahren gegenseitig im Preis unterbieten oder für eine Einkaufsgemeinschaft innerhalb eines Energiepools, ISPEX liefert transparente Beschaffungspreise und sorgt damit für massive Einsparungen bei den Energiekosten.
Weitere Informationen im Internet unter www.ispex.de