• IT Profits am 24. und 25. Juni in Berlin
Bereits seit anderthalb Jahrzehnten werden Zahlungen über das Internet abgewickelt. Doch noch heute nehmen beim ePayment die klassischen Zahlungsmittel wie Nachnahme, Vorkasse, Lastschrift und Kreditkarte mit mehr als 90 Prozent den Löwenanteil unter den Online-Transaktionen ein. Es zeichnen sich allerdings einige Innovationen ab, die sich in den nächsten Jahren etablieren könnten. Mit diesen Innovationen befasst sich die IT Profits in Berlin im Rahmen von Vorträgen und einem Monetization Camp.
Der Bundesverband der Dienstleister für Online-Anbieter (BDOA e.V.) unterstützt die IT Profits und stellt die wichtigsten Trends und Herausforderungen für den Mittelstand vor. Leitthema der diesjährigen IT Profits ist „Die vernetzte Welt“ mit allen Aspekten von Virtualisierung und eCommerce bis Community-Building.
Neues bei Mikropayment und Sofortüberweisungen
Unter den Inkasso- und Billing-Verfahren haben sich Zahlungs-Akkumulatoren wie ClicknBuy inzwischen fest im Markt etabliert. Kleinere Beträge werden von den Anbietern zu größeren Summen zusammengefasst und dem Händler in einem Betrag ausgezahlt. Da die einzelnen Transaktionen damit wesentlich wirtschaftlicher gestaltet werden können, bietet das Verfahren vor allem im Bereich des MikroPayment deutliche Vorteile.
Im Trend liegen auch Verfahren der Online-Überweisung wie zum Beispiel „sofortüberweisung.de“. Wie der Name vermuten lässt, erfolgt die Überweisung sofort. Das Geld wird zwar nicht unmittelbar auf dem Konto des Händlers verbucht, dieser erhält aber eine Bestätigung, dass die Zahlung erfolgt ist. Dieses Bezahlsystem ist sicher und kostengünstig, zudem ist es für den Kunden leicht zu handhaben und funktioniert ohne Neuanmeldung. Gleichzeitig hat es aber auch den gravierenden Nachteil, dass der Kunde auf einer bankfremden Seite PIN und TAN eingeben muss und damit gegen die mit seiner Hausbank getroffene Vereinbarung für das Online-Banking verstößt. Rechtlich gesehen befindet sich dieses aus Abwicklungssicht attraktive Zahlverfahren deshalb gegenwärtig noch in einer Grauzone.
Guthabenkarten als Marketingmittel
Eine weitere Möglichkeit sind Kreditkarten, die nicht nachträglich abgerechnet werden, sondern auf Guthabenbasis funktionieren. Diese sogenannten Prepaid- oder Wertkarten sind für Erwachsene mit negativen Schufa-Einträgen oder für Kinder und Jugendliche interessant, die aufgrund ihres Alters noch keine echte Kreditkarte erhalten würden. Auch sicherheitsbewusste Internetbenutzer schätzen bei den Guthabenkarten den fehlenden Kreditrahmen sowie das teilanonyme Zahlungsverfahren. Verwendung finden derartige Karten zunehmend bei Co-Branding-Aktionen, wo sie in Form von Vouchern als Marketingmittel eingesetzt werden.
Neue Anbieter für MobilePayment
Bei den MobilePayment-Verfahren ist kürzlich mit mpass ein neuer Anbieter hinzugekommen. Über mpass, ein gemeinsamer Dienst von Vodafone und O2, können alle Handy-Besitzer mobil bezahlen, die bei einem deutschen Mobilfunkanbieter als Kunde registriert sind und ein deutsches Girokonto besitzen. Dieses sogenannte MobilePayment-Verfahren verbindet den klassischen Lastschrifteinzug mit einer SMS-Bestätigung. Bei der Kaufabwicklung muss der Kunde seine Mobilfunknummer sowie ein Passwort eingeben. Im Anschluss erhält er eine SMS, die er bestätigt. Danach wird der Betrag per Lastschrift von seinem Konto abgebucht. In den nächsten Jahren wird sich erweisen, ob das bisher in Deutschland kaum verbreitete MobilePayment durch mpass neuen Auftrieb erhält.
Wann kommt elektronisches Bargeld?
Vor allem im Niedrigpreis-Bereich benötigt E-Commerce kostengünstige Zahlverfahren. Oftmals liegen hier die Transaktionskosten in Höhe des eingenommenen Betrages oder übersteigen ihn sogar. Daher setzt der Bundesverband der Dienstleister für Online-Anbieter (BDOA e.V.) langfristig auf echtes elektronisches Bargeld. „Die Europäische Zentralbank (EZB) sollte neben gepresstem Metall und bedrucktem Papier endlich auch Tokens als Bargeld emittieren“, so das Plädoyer von Manfred K. Wolff, Vorstand des BDOA e.V. Die bisher als "elektronisches Geld" bekannten Verfahren sind dagegen weder allgemein einsetzbar noch austauschbar, teilweise fallen bei ihrer Nutzung sogar Gebühren an. Deswegen führen sie nach Auffassung des BDOA e.V. auf einen Irrweg. „Der ubiquitäre Anspruch des Bargelds kann allein von der EZB glaubhaft vertreten werden.“
Über den BDOA e.V.
Der Bundesverband der Dienstleister für Online-Anbieter e.V. mit Sitz in Köln ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen aus den Bereichen Mehrwertdienste und E-Commerce. Die Mitglieder erforschen, entwickeln und produzieren virtuelle Ausstattungen für Online-Dienste und Versandhandelsplattformen. Mehr unter www.bdoa.de.