Das bisherige Kostenmodell für die meisten Stromverträge sieht einen festen Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde vor. Durch den zunehmenden Anteil regenerativer Energien an der öffentlichen Stromversorgung schwankt die Verfügbarkeit. Der Strompreis ändert sich im Tagesverlauf in Abhängigkeit der Einspeisemenge an erneuerbaren Energien sowie der Nachfrage am Energiemarkt. Die dynamischen Preisunterschiede sind angepasst an die kurzfristigen Preisschwankungen an der europäischen Strombörse EPEX SPOT. Die Tarife basieren dabei auf vordefinierten Zeitabschnitten. Das Abbilden eines klassischen HT-NT-Tarifes, also von Tag- und Nachtpreisen, wird dem Modell des dynamischen Stromtarifs nicht gerecht. Nur mit einer leistungsfähigen Software im Hintergrund kann die Umsetzung dieser Tarife funktionieren.
Voraussetzung: intelligentes Messsystem
Damit der Versorger seinen Kunden die zeitlich schwankenden Preise weitergeben kann, muss der Verbraucher über ein intelligentes Messsystem (iMSys) verfügen. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway. Das System übermittelt täglich die Zählerstände und erfasst alle 15 Minuten detaillierte Verbrauchswerte für die Abrechnung. Falls ein Energieversorger einen dynamischen Tarif anbieten möchte, seine Endkunden aber noch nicht über intelligente Messsysteme verfügen, kann dies das Feature dennoch abbilden: iMSys wird als fixe Tarifoption aufgenommen und die Bestellung eines intelligenten Messsystems wird in den Prozess integriert.
Kundengewinnung: Abbildung des Spotmarktpreises
Die Portallösungen und Apps der ITC AG wurden zusätzlich zum Grundpreis um die Abbildung des flexiblen, dynamischen Strompreises (ct/kWh) erweitert. Der für die Kundengewinnung eingesetzte Tarif- oder Preisrechner stellt somit die Produkt- und Preisinformationen mit den fixen Preisbestandteilen (Grundpreis, Netz- und Messentgelte, Steuern und Umlagen) sowie dem Börsenpreis dar. Im Grundpreis sind Kosten für das intelligente Messsystem, fixe Abrechnungskosten und Netzentgelte enthalten. Für die Berechnung erhält der Endkunde Preisprognosen für den nächsten Tag. „Dabei wird der exakte Preis für jede Stunde des Folgetages an den Kunden kalkuliert. Es können auch Daten der vorherigen Tage dargestellt werden“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing der ITC AG.
Kundenbetreuung: Darstellung von Verbrauch und Kosten
Für die Anzeige der aktuellen Kosten wird Kunden im eingeloggten Zustand ein leicht verständliches Dashboard für individuelle Verbrauchswerte und die entstanden Ausgaben zur Verfügung gestellt. „Dabei basiert die Berechnung und Darstellung der Kosten – wie in der Preiskalkulation des Tarifrechners – auf dem stündlichen Preis der europäischen Strombörse EPEX Spot sowie zusätzlich aus Mess- und Netzentgelten, Steuern und sonstigen Umlagen“, fügt André von Falkenburg hinzu. Die Abrechnung selbst erfolgt auf Basis der aktuellen Marktpreise. Im Abrechnungssystem wird dafür der Lastgang des Kunden entsprechend zerlegt und mit unterschiedlichen Preiszeitreihen multipliziert.
Offene und zuverlässige Plattform
Das Kundenportal und die App können durch zusätzliche Ausbaustufen erweitert werden. Beispielsweise ist bei besonders stark steigenden oder fallenden Preisen eine Alarmierung oder eine Pushnachricht möglich. Die Kosten für Mess- und Netzentgelte, Steuern und Umlagen können als Preis-CSV ins Portal gepflegt werden. Alternativ kann die Berechnung über eine externe Datenquelle, z.B. von Anbietern wie der Get AG oder der ene‘t GmbH erfolgen.
Die technische Basis bildet die bewährte Multichannel-Online-Plattform ITC PowerCommerce®. Diese ist einfach integrierbar und an das individuelle Corporate Design anpassbar. Das Hosting kann in der eigenen IT-Infrastruktur oder alternativ in der ITC Cloud erfolgen. Unternehmen, bei denen ein ITC-Portal bereits im Einsatz ist, können das Feature durch zusätzliche Lizenzierung optional ganz einfach freischalten lassen. Neukunden können es auch als eigenständige ITC-Portal-Lösung nutzen.
Hintergrund
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regeln, dass spätestens ab 2025 alle Stromlieferanten einen dynamischen Stromtarif anbieten und die notwendigen Verbrauchs- und Preisinformationen zur Verfügung stellen müssen, damit die Kunden effektiv Energie einsparen können. Für Versorger mit mehr als 200.000 Stromkunden war die gesetzliche Umsetzungsfrist bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ab Januar 2023 gilt dies auch für alle Lieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern.