Die E-Akte Bund ist ein standardisierter Basisdienst zur elektronischen Aktenführung. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung der Bundesverwaltung, der Dienstekonsolidierung Bund sowie der Umsetzung des E-Government-Gesetzes. Das ITZBund setzt als zentraler IT-Dienstleister des Bundes die Maßnahme E-Akte Bund im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) um.
Mit dem Jahreswechsel ist der Roll-out der E-Akte Bund abgeschlossen, und der Wirkbetrieb startet. Alle Behörden, die gemäß der Einführungsplanung bis Ende 2024 angebunden werden sollten, haben die E-Akte Bund im zentralen Betrieb beim ITZBund erhalten. Zusätzlich nutzen einige Behörden die Möglichkeit, die die E-Akte Bund im Eigenbetrieb einsetzen. Auch nach Abschluss der Maßnahme wird das Ausbringen der E-Akte Bund im Jahr 2025 fortgesetzt, indem weitere Behörden die E-Akte Bund über individuelle Kundenprojekte erhalten.
Pilotierung und Einführung der E-Akte Bund
Schon Ende 2019 konnten alle teilnehmenden Pilotbehörden erfolgreich an die E-Akte Bund angeschlossen werden. Dabei hat das ITZBund als eine der ersten Bundesbehörden die E-Akte Bund im eigenen Haus eingeführt. Bis Ende August 2024 haben weitere zahlreiche Einführungen stattgefunden, welche erfolgreich durch das BMI gesteuert wurden. Insgesamt konnte im Zeitraum vom April 2020 bis Ende August 2024 bei mehr als 60 Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung die E-Akte Bund produktiv bereitgestellt werden.
Abschlussveranstaltung in Berlin
Anlässlich des erfolgreichen Abschlusses der Maßnahme blickten bei einer Veranstaltung Anfang Dezember 2024 in Berlin Beteiligte aus dem BMI, dem ITZBund, der Fachverantwortlichen Stelle E-Akte Bund beim Bundesverwaltungsamtes gemeinsam mit Partnerunternehmen und Kundenbehörden auf das „Gestern – Heute – Morgen“ der E-Akte Bund.