Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein Förderprogramm aufgelegt, um das wirtschaftliche Fortbestehen der durch die Corona-Pandemie angeschlagenen Reisebusbranche zu sichern. Durch das Programm sollen die laufenden Fixkosten von Reisebusunternehmen, sogenannte Vorhalte- und Vorleistungskosten, finanziert werden.
Das BAG gewährt die Ausgleichszahlungen im Auftrag des BMVI. Im Zeitraum vom 24. Juli bis 30. September 2020 können die betroffenen Unternehmen ihre Anträge in digitaler Form über eine E-Serviceplattform einreichen. Das Antragsverfahren wird vollständig elektronisch und medienbruchfrei abgewickelt. Als technische Plattform dienen die E-Services, die das ITZBund für seine Kunden betreibt. Die technische Lösung konnte durch das BAG gemeinsam mit der Firma Fabasoft und dem ITZBund innerhalb weniger Wochen entwickelt und bereitgestellt werden.
Während der Antragsfrist findet ein permanentes Monitoring der Infrastruktur durch das ITZBund statt. Bei Bedarf können technische Anpassungen an der IT-Lösung schnell und unkompliziert vorgenommen werden.
Aus technischer Sicht verlief der Antragsstart erfolgreich. In den ersten drei Tagen wurden bereits zahlreiche Anträge auf Soforthilfe gestellt.
Antragsportal (E-Services) des BMVI: https://antrag-gbbmvi.bund.de/startseite
Weiterführende Links:
Information des BMVI:
https://www.bmvi.de/...
Förderprogramm des BAG:
https://www.bag.bund.de/... eisebusbranche_node.html