Familien sind durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt. Deswegen erhalten sie als Teil des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung einen Kindergeld-Bonus in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind. Es handelt es sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.
Auch Beschäftigte aus der Bundesverwaltung mit ihren Familien sind berechtigt, den Bonus zu empfangen. Als zentraler IT-Dienstleister des Bundes war das ITZBund kurzfristig vor die Aufgabe gestellt, nach dem Beschluss des Konjunkturpakets eine reibungslose Abwicklung für mehr als 11.000 Personalfälle in der Bundesverwaltung sicherzustellen. Verantwortlich ist das Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS), eine Abteilung des ITZBund.
Der erste Teilbetrag des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro ist für die Tarifbeschäftigten mit laufendem Kindergeldanspruch fristgerecht mit den Bezügen für den Monat September gezahlt worden. Für diesen Personenkreis wird auch der zweite Teilbetrag in Höhe von 100 Euro mit den Oktoberbezügen gezahlt.
Für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger stellte das K-PVS mit einer eigenen Lösung die maschinelle Zahlung des ersten Teilbetrags mit den Bezügen für den Monat Oktober rückwirkend für September sicher. Die Auszahlung des zweiten Teilbetrags mit der kommenden Bezügezahlung wird aktuell vom K-PVS umgesetzt.