Deutschland musste die Richtlinie bis 17.12.2021 in nationales Recht umsetzen. Eine fristgerechte Umsetzung ist in Deutschland bisher nicht erfolgt. Die amtierende Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verabredet, die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Deutschland praktikabel umzusetzen. Seit dem 06.04.2022 liegt ein neuer Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Hinweisgeberschutzgesetz vor. Er wurde den weiteren Ministerien zur Abstimmung zugeleitet.
Da die EU bereits im Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, ist in jedem Fall damit zu rechnen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz sehr bald zur Verabschiedung kommt. Das BMJ strebt eine Beschlussfassung im Juni 2022 an.