Über die Ausnahmeregelung 6c wurde in der RoHS festgelegt, dass Blei als Legierungselement ausnahmsweise bis zu fest definierten prozentualen Gewichtsanteilen bis zum 21.07.2021 verwendet werden darf. Ab diesem Zeitpunkt sollte über vier Jahre hinweg Blei als Werkstoff stufenweise entfallen. Für eine Verlängerung machen sich seit geraumer Zeit europäische Verbände und Institutionen in einem „Umbrellaprojekt“ stark.
Der Ausstiegstermin 21.07.2021 ist mittlerweile vom Tisch.
Die EU-Kommission hat das Öko-Institut e.V. beauftragt, den Antrag zur Verlängerung zu beurteilen. Geplant ist, dass im 4. Quartal 2021 das Öko-Institut e.V. seinen Bericht der EU-Kommission vorlegt. Darauf aufbauend wird die EU-Kommission voraussichtlich ab Dezember 2021 mit den EU-Mitgliedsstaaten debattieren.
Ein erster Entwurf für die Neuformulierung der Richtlinie ist daher geschätzt frühestens Mitte 2022 zu erwarten. Nachdem dieser mit verschiedenen Interessenvertretern abgestimmt werden soll, wird mit einer Entscheidung erst gegen Ende 2022 gerechnet.
Sollte der Antrag zur Verlängerung der Ausnahmeregelung 6c zum Ende 2022 abgelehnt werden, so gilt ab dann eine Übergangsfrist von 12 bis maximal 18 Monaten, die den Herstellern der zuerst priorisierten RoHS-Gerätekategorien für die Umstellung auf bleifreies Messing verbleibt.
Basierend auf diesem geschätzten Zeitplan ist eine Verwendung bleihaltiger Messingkomponenten voraussichtlich bis ins Jahr 2024 möglich. Je nach RoHS-Gerätekategorie kann es stufenweise weitere, spätere Ablauffristen geben.
Der Kabelverschraubungs-Spezialist JACOB bietet schon heute viele Produkte aus bleifreiem Messing an.
Geschäftsführer Bernd Bohl sieht die Branche und sein Unternehmen in der Pflicht: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Kunden, die auf eine grüne Zukunft setzen möchten, können das heute schon - bei gleichen technischen Eigenschaften. Leistungsfähigkeit und Umweltschutz sind kein Widerspruch.“
Das Jacob Vertriebsteam berät Sie gerne bei der Umstellung.