"Der innovativen Untersuchungsmethode verdanken wir optimierte Stellenanzeigen und wertvolle Erkenntnisse bezüglich der Darstellung", begründete die Fachjury in Köln ihre Entscheidung und lobte, dass sich "im Kampf um gute Fachkräfte so entscheidende Vorteile erzielen lassen."
Das Eye-Tracking ermöglicht es, Stellenanzeigen aus den Augen von Bewerbern zu sehen. Was diese sehen, kann mittels Heat Maps oder Blickverläufen analysiert werden. Ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass IT'ler ganz anders lesen als Geisteswissenschaftler oder Personaler.
"Täglich arbeiten wir daran, den bei uns publizierten Stellenanzeigen erstklassige Reichweite zuzuführen. Zu allererst haben wir Eye-Tracking für die Optimierung unseres Stellenmarktes genutzt. Dabei haben wir gelernt, dass sich mittels Eye-Tracking auch die Wirkung von Online-Stellenanzeigen deutlich erhöhen lässt. Heute nutzen wir diese Technologie, um unsere Kunden dabei zu unterstützen, mit zielgruppenspezifisch optimierten Online-Stellenanzeigen noch mehr erstklassige Kandidaten zu gewinnen", freut sich Christian Flesch.