Im Zuge der Verschlankung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung rückt die elektronische Aufbereitung von Verwaltungs-vorschriften zunehmend in den Blickpunkt. Diese für die Praxis wichtigen Vorschriften bereitet juris als Dienstleister für die öffentliche Hand elektronisch auf und stellt sie, verlinkt mit Gesetzen und Rechtsverordnungen, für die Recherche zur Verfügung. Mit dem Aufbau der Datenbank Verwaltungsvorschriften des Bundes (VwV Bund) und der Datenbank BAYERN-RECHT setzte das Unternehmen vor einigen Jahren Maßstäbe.
Der Startschuss für die Gesetze im Netz fiel letztes Jahr. Als Erste hatten das Bundesministerium der Justiz und die Bundesgerichte in Zusammenarbeit mit juris die bundesrechtlichen Vorschriften und Entscheidungen für den Bürger im Internet zugänglich gemacht. Nun nutzen auch die Länder zunehmend das Internet als Informationsplattform für den Bürger. juris hat in Kooperation mit dem Freistaat Bayern und den Ländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften als kostenlose Bürgerservices in den Internetauftritt der Länder integriert. Baden-Württemberg, Hamburg, das Saarland und Schleswig-Holstein haben darüber hinaus auch die Entscheidungen der Ländergerichte in ihrem Internetauftritt realisiert. Weitere Projekte sind in Vorbereitung.
Interessierte können sich in Halle 8.2, Stand 109 über das umfangreiche Produktportfolio von juris vor Ort informieren. So bietet das Fachportal Öffentliche Verwaltung unter www.fpoev.de die Fachliteratur des Verlages Hüthig Jehle Rehm online, verknüpft mit weiteren Datenbeständen von juris. Zu aktuellen Themen wie der Tarifrechtsreform sind außerdem die neuen Kommentare zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) und zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erschienen.