Kernaussage war, dass es sicherlich einfach ist, Schulen und andere Bildungsinstitutionen mit digitalen Endgeräten und Breitbandanschlüssen zu versorgen, was vielfach auch bereits geschehen ist.
Woran es aber überall noch mangelt, ist ein übergreifendes Konzept dazu, wie Schulen und auch Universitäten effizient klassischen (analogen) Unterricht mit digitalen Einheiten kombinieren können. Man spricht bei derartigen Kombinationen auch von „blended learning“.
Ideen, die Lerninhalte vor allen Dingen digital zur Verfügung zu stellen und den ergänzenden Präsenzunterricht für Fallstudien und Fragen/Diskussionen zu nutzen, erscheinen sinnvoll, sind aber noch weit entfernt von der problemlosen Umsetzung.
Die Corona-Pandemie kann nun sicherlich als Treiber der Thematik genutzt werden, hat sich doch insbesondere zu Zeiten des strengeren Lockdowns in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die Bildung ohne digitale Wege ins Stocken gerät.
Sicherlich bezweifelt niemand, dass die Zukunft digital ist, dass also die Notwendigkeit für digitales Lernen gegeben ist und vor dem Hintergrund der Pandemie auch mit einer ziemlich hohen Dringlichkeit angegangen werden muss.
Insbesondere an drei Stellen ist hier daher schnelles Handeln erforderlich:
- Zum einen müssen alle Schüler und Studenten Zugang zu den digitalen Geräten erhalten – das gilt insbesondere auch für Menschen aus sozial schwächeren Gesellschaftsschichten. Und damit ist nicht nur die reine Existenz von digitalen Geräten gemeint, sondern auch der verantwortungsbewusste Umgang mit diesen, der gelehrt werden will.
- Ebenso wichtig ist der sichere Umgang der Lehrkräfte mit der zur Verfügung stehenden Technik. So kann und darf es nicht sein, dass – so geschehen in einer Hamburger Grundschule während des Lockdowns – Videokonferenzen von einer Mutter organisiert und durchgeführt werden, weil sich die beiden Klassenlehrer nicht befähigt sehen, diese Aufgabe zu übernehmen. Bevor also die Schüler digital geschult werden können, müssen die Lehrer geschult sein.
- Und der initial wichtigste Punkt ist ein finanzieller: Schulträger können bei der Einführung von digitalen Education-Lösungen öffentliche Fördergelder beantragen, was häufig in die Verantwortung der Schulen gegeben wird, die damit aber überfordert sind. Bei der Antragstellung – und auch bei der späteren Einführung und Etablierung eines Konzepts mit einer geeigneten Software – kann die K3 Innovationen GmbH unterstützen. Das Unternehmen mit Sitz in Düren und Hamburg blickt auf über 20 Jahre Erfahrung mit digitalen Projekten zurück und hat Zugriff auf ein weitreichendes Netzwerk mit Zugang zu entsprechenden Fördergeldern.