So ließen die EU-Kommission und die Behörden der USA zunächst die Frist verstreichen, bis zu der sie einen neuen Rahmen für den transatlantischen Datentransfer ausgearbeitet hätten sollen – mit der Zusage an die Unternehmen, dass sie beim Verstoß gegen die europäischen Datenschutzvorschriften, keinerlei Verfolgung zu erwarten hätten. Der Datenschutz war also zeitweilig komplett ausgehebelt.
Das neue Privacy-Shield-Abkommen nun wird in den Medien gerade als eines der am meisten kritisierten internationalen Abkommen gehandelt, und Nachrichten wie die, dass große Anbieter von Enterprise Content/Information Management Systemen die Dinge nun selber in die Hand nehmen und ihre Services ausschließlich in europäischen Clouds ablegen, verunsichern die Unternehmer zusätzlich. Denn niemand weiß mehr, ob es den sicheren Daten-Hafen überhaupt noch irgendwo gibt.
Eine sehr spannende Frage in diesem Zusammenhang ist auch, wer denn eigentlich am Ende für die Datensicherheit eines Unternehmens haftbar gemacht werden kann.
Nach geltendem deutschen Recht ist dies der Geschäftsführer persönlich. Wenn es beim Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften zu einer Anzeige durch den Kunden oder die eigenen Mitarbeiter kommt, können ihm erhebliche Geld- oder gar Gefängnisstrafen drohen. Es empfiehlt sich also grundlegend die Speicherung der Daten im deutschen Rechenzentrum.
Denn nur hier kann hundertprozentig gewährleistet werden, dass die strengen deutschen Datenschutzvorschriften auch eingehalten werden. Der sichere Hafen liegt also nahe – in Deutschland!
Die IntranetBOX GmbH und ihre Schwesterfirma, die K3 Innovationen GmbH, speichern ihre Kundendaten daher ausschließlich im deutschen – und kürzlich sogar TÜV-zertifizierten - Rechenzentrum in Düsseldorf und erfüllen somit sämtliche Anforderungen vollumfänglich. Firmen, die kompetente Beratung zum Thema wünschen, finden weitere Informationen hier:
www.intranetbox.de
www.k3-innovationen.de
www.emailverschluesselung.com