Alle Kabelnetzbetreiber müssen analoge Belegung der Kanäle S04 und S05 beenden
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben müssen alle Kabelnetzbetreiber die analoge Nutzung der Kanäle S04 und S05 im Laufe dieses Jahres bundesweit beenden. Die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung regelt den Schutz von Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, wie z.B. Flugsicherungsfunk. Dies führt je nach Wohnort zu unterschiedlichen Kanalumbelegungen im analogen Fernsehangebot.
Alle betroffenen Programme weiterhin digital empfangbar
Alle Programme, so auch die Dritten Programme der ARD - sind weiterhin in digitaler Bild- und Tonqualität zu empfangen. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird ARTE zudem zukünftig auch im analogen Kabelangebot rund um die Uhr ausgestrahlt (derzeit noch nicht in Niedersachsen).
Kabelkunden werden in der Regel etwa sieben Tage vor der Änderung über Laufschriften auf den betreffenden und reichweitenstärksten Kanälen informiert.
Informationen zur Umbelegung sowie die künftige analoge Kanalbelegung können Kunden für ihre Adresse unter dem eigens hierfür eingerichteten Link www.kabeldeutschland.de/... rund eine Woche vor Beginn der technischen Realisierung im Internet abfragen. Auskünfte zu den Angeboten von Kabel Deutschland gibt auch das Service-Center unter der Rufnummer 01805 23 33 25 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz. Max. 42 Cent/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen).
Im Falle einer Empfangsstörung wenden sich Kabelkunden bitte an den technischen Kundenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 52 666 25.
Überblick über die analoge Abschaltung der dritten Programme je Bundesland: