„Unsere neu zertifizierten Videokabel erfüllen die Kennzeichnungspflicht nach der Bauprodukteverordnung, die seit Juli 2017 verbindlich ist“, so Oliver Heberling, Geschäftsführer von kabeltronik, „und wir planen, weitere Produkte zertifizieren zu lassen.“ Auf Kundenwunsch können darüber hinaus auch andere Kabel aus dem aktuellen Sortiment geprüft und mit einer Leistungserklärung versehen werden. Für spezielle Bedarfe bietet kabeltronik ggf. auch die Neukonstruktion von Leitungen, die den Anforderungen der BauPVO entsprechen.
Hintergrund
Aus Brandschutzgründen fordert der Gesetzgeber, dass alle dauerhaft in einem Gebäude installierten Kabel und Leitungen mindestens die Anforderungen der Euroklasse Eca für „normal entflammbare Kabel“ erfüllen müssen. Bei der Feststellung der Konformität wird das Verhalten der Kabel im Brandfall zugrunde gelegt und je nach Flammausbreitung, Rauch- und Wärmeentwicklung sowie nach der Menge emittierter Gase in sechs Euroklassen eingeteilt. Seit Juli 2017 müssen entsprechende Kabel mit einem CE-Kennzeichen und einer Leistungserklärung versehen werden.