Geklagt hatte der Inhaber des im Raum Berlin ansässigen online-Akku-Shops www.Akku-und-mehr.de, Rene Kemna. Er begründet sein Vorgehen gegen den Wettbewerber: "Unabhängig von den getäuschten Verbrauchern, ist durch das dreiste Wettrüsten bei den Kapazitätsangaben mein eigenes Geschäft gefährdet. Der Verbraucher vertraut auf die Angaben und kauft bei dem Händler, der die höchste Kapazitätsangabe bei niedrigstem Preis macht. Ich stand vor der Wahl, selbst überhöhte Angaben zu machen oder gegen falsche Angaben vorzugehen."
Das Problem: In den meisten Fällen erfährt der Verbraucher nicht, dass das vermeintliche Schnäppchen keins war. So hat unter den Händlern ein Wettlauf um die höchsten Kapazitätsangaben eingesetzt. Die meist chinesischen Produzenten geben in ihren Bestellformularen teilweise die "Real Capacity" korrekt an, überlassen es dann jedoch dem bestellenden Händler, die "Label Capacity" selbst auszuwählen.
Zur Beweisführung beauftragte Kemna das Prüfinstitut PZT, welches für Hersteller und Importeure für die Zertifizierung von Elektrokprodukten arbeitet und in diesem Rahmen auch Warenvergleichsprüfungen für Verbrauchermagazine und Fernsehsendungen durchführt. Das Prüfinstitut weiß aus seiner täglichen Arbeit, dass bei Produkten aus Fernost hinsichtlich der technischen Daten schon mal Tricks angewendet werden. Diese lassen sich allerdings normalerweise nicht so einfach überprüfen wie die Kapazitätsangaben in diesem Fall. Als besonders dreist wurde empfunden, dass bei einigen Akkus die Kapazitätsangaben außen nicht mit der Innenbedruckung übereinstimmten.
Der von Kemna beauftragte Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke, weist auf das juristisches Problem des Falls hin: "Das falsche Kapazitätsangaben verboten sind, ist selbstverständlich. Neben der Beweisführung war jedoch zu klären, ob der Händler für die Aufdrucke verantwortlich ist. Das hatte der jetzt verurteilte Händler bestritten. Das Landgericht Berlin ging dagegen von einer proaktiven Prüfpflicht des Händlers aus, weil die Problematik niedrigerer Ist-Kapazitäten gegenüber der angegebenen seit einiger Zeit am Markt bekannt ist und die Ist-Kapazitäten mit Messgeräten leicht festgestellt werden können."
Urteilsbegründung: http://www.markenrecht.eu/...