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Wer Bewerber zum Gespräch einlädt, muss Fahrtkosten zahlen

Unternehmen wälzen Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch zunehmend auf den Jobsuchenden ab.

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Bewerber, vor allem Hochschulabsol­ven­ten, bleiben immer öfter auf den Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsge­spräch sitzen. In vielen Fällen haben die Jobsuchenden allerdings ein Recht auf eine Kosten­erstattung. Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Be­werber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen, darauf weist das Job- und Wirtschaftsmagazin karriere in seiner Dezember-Ausgabe hin.

Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob sich der Jobsuchende auf eine Stellenanzeige oder initiativ beworben hat und ob am Ende ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. „Es spielt auch keine Rolle, ob die Einladung zum Gespräch schriftlich oder telefonisch erfolgt ist“, sagt Pia Alexa Becker, Fachanwältin für Arbeitsrecht in München.

Doch die Regelung lässt ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht zahlen. Und diese Ausnahme nutzen immer mehr Unternehmen: „Vor allem auf Hochschulabsolventen wälzen die Firmen oft die Anfahrtskosten ab“, sagt Thomas Rübel, Berater und Geschäftsführer beim Büro für Berufsstrategie in Berlin, gegenüber karriere.

Die Erstattung erst beim Gespräch vor Ort ablehnen, darf der potenzielle Arbeit­geber jedoch nicht. „Wir übernehmen bei Bewerbungsgesprächen keine Vor­stellungs­kosten“, lautet die gängige Floskel. Steht davon nichts im Schreiben oder erwähnt der Personaler das Thema Fahrtkosten nicht am Telefon, kann der Bewerber davon ausgehen, dass Kosten übernommen werden. Ersetzt wird in der Regel eine Bahnfahrt zweiter Klasse oder bei Anreise mit dem Pkw die Entfernungs­pauschale von 30 Cent pro Kilometer. Prinzipiell werden auch Flüge bezahlt, wenn eine Zugfahrt zu lang und zu umständlich wäre. Wer fliegen möchte, sollte das allerdings vorher auf jeden Fall mit dem Personalverantwortlichen besprechen, rät das Magazin weiter.

Schließt das Unternehmen eine Kostenübernahme aus, springt unter Umständen die Agentur für Arbeit ein. Voraus­setzung ist allerdings, dass der Bewerber dort arbeitssuchend gemeldet ist und die Kostenübernahme vor dem Gesprächstermin beantragt. Für den Antrag ist das Einladungs­schreiben der Firma notwendig. Die Agentur für Arbeit stellt dem Bewerber dann entweder direkt eine Fahrkarte aus oder erstattet die Ausgaben. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich.

Die Dezember-Ausgabe von karriere erscheint am 24. November 2006.

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das junge Job und Wirtschaftsmagazin ist mit 147.099 Exemplaren (IVW II/2006) das auf­lagenstärkste Monatsmagazin in diesem Bereich. karriere nennt aktuelle Trends, zeigt, wohin sich Branchen entwickeln und stellt Unternehmen als potenzielle Arbeitgeber vor. Dazu informiert das Magazin in einem eigenen Uni-Ranking über Studienmöglichkeiten, vermittelt Wissenswertes zu Bewerbung, Weiterbildung und Management und bietet Orientierungshilfe für die eigene Karriereplanung. Zusätzlichen Service bietet die Internetseite www.karriere.de: Praktikums- und Diplomarbeitenbörse, Bewerbungs- und Karrieretipps, Jobturbo und Stellenmarkt sowie das Online-Netzwerk karriere-VIP-Lounge.

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