Die IHKs sind auf der Suche nach Experten, die bereit sind, ihre besondere Sachkunde und Erfahrung als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einzubringen. In einigen Regionen Deutschlands herrsche inzwischen im Bereich der Informationswissenschaft ein eklatanter Mangel an hochqualifizierten Personen, die bereits seinen, sich dem Bestellungsverfahren zu unterziehen. Neben der fachlichen Qualifikation, die sowohl formal als auch inhaltlich durch eine Prüfungskommission geprüft wird, werden besondere Anforderungen an die persönliche Integrität gestellt. Vorteilhaft für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sei, dass sie mit einem gesetzlich besonders geschütztes Qualitätssigel auftreten dürfen und sie von Gerichten bevorzugt berücksichtigt werden.
Erfahrungen der ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen des Kirchheimer Kreis, die sich bereits einem Bestellungsverfahren unterzogen haben, belegen, dass die wiederholt vorgebrachten Forderungen nach einer höheren Transparenz des Verfahrens berechtigt sind. Indirekt wird dies auch von der IHK eingeräumt. So bestünde etwa die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung der Prüfungskommission einzuwirken.
Die Öffentliche Bestelliung und Vereidigung und die Zertifizierung auf Basis der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 sollten einandern nicht als Konkurrenten feindlich gegenüberstehen, sondern ihre Stärken im Sinne einer Qualitätssicherung im Sachverständigenwesen zusammenführen.