Die im Festlegungsverfahren zu § 14a EnWG vorgesehenen Anreize zur freiwilligen Bereitstellung netzdienlicher Flexibilität (variable Netzentgelte) sollten den Weg zu tatsächlich dynamischen Netzentgelten daher nicht blockieren. Aktuell ist im Regelwerk jedoch eine ausschließlich jährliche Festlegung zeitvariabler Netzentgelttarife vorgesehen, was faktisch eine solche Blockade darstellen würde.
Das Regelwerk könnte flexibler gestaltet werden, wenn man ein optional nutzbares Instrument für situationsgerechte, dynamische Netzentgelte ergänzen würde. Dadurch würde ein Innovationsraum mit klaren und zugleich verbindlichen Leitlinien entstehen. Hieraus entstünde ein planungssicherer Gestaltungsrahmen, wie er von innovationsbereiten Unternehmen benötigt wird, um zukunftsorientierte Lösungen zur kurzfristigen, planwertbasierten Bewirtschaftung netzdienlicher Flexibilität im Niederspannungsnetz entwickeln und etablieren zu können.
Aus diesem Grund hat der Aachener IT-Dienstleister KISTERS AG im Rahmen der 2. Konsultationsrunde zur §14a-Ausgestaltung angeregt, die Spannweite der von der BNetzA vorgeschlagenen Modelle zu variablen Netznutzungsentgelten um eine Option für tatsächlich dynamische NNE zu erweitern. Diese Erweiterung hat das Unternehmen als Konsultationsbeitrag zum Festlegungsverfahren BK8-22/010-A „Festlegung zu Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG gem. Festlegung BK6-22-300“ eingebracht.
Der pdf-Download zeigt in aufbereiteter und konkretisierter Form auf, wie eine Nutzung und Bewirtschaftung von Flexibilitäten mit dynamischen Netzentgelten aus technischer und prozessualer Sicht funktionieren könnte.