Mit jedem neuen Kögel-Trailer der Produktmarken MAXX und Phoenixx erhält der Kunde bei der Abholung einen Gutschein für ein Schulungspaket der Dekra Akademie. Das Schulungspaket besteht aus fünf Modulen und deckt die Themenbereiche Eco-Training, Vorschriften für den Güterverkehr, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Fahrerverhalten sowie Ladungssicherung ab. Insgesamt umfassen die fünf Schulungen die von der EU-Kommission vorgeschriebene Zeit von 35 Stunden. Die Kurse können innerhalb von fünf Jahren abgeleistet werden. Mit der ersten Schulung muss der Gutscheininhaber spätestens zwei Jahre nach Ausstellung des Gutscheins beginnen. Jeder Gutschein ist für einen Fahrer mit bereits vorhandenem Lkw-Führerschein gültig. Die Kögel-Gutscheine können bundesweit an DEKRA Akademien eingelöst werden.
Zwar müssen Lkw-Fahrer erst bis zum Jahr 2014 eine Weiterbildung mit fünf Kursen nachweisen, doch, so erklärt Diotima Neuner-Jehle, Marketingleiterin der Dekra Akademie, "Schulungskapazitäten sind nicht unbegrenzt vorhanden." Unternehmen, die nicht früh genug mit der Schulung ihrer Fahrer beginnen, werden daher kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist kaum noch ausreichend Schulungsplätze für ihre Fahrer bekommen. "Wegen der scheinbar langen Frist von fünf Jahren ist vielen Unternehmen noch gar nicht bewusst, was da auf sie zukommt." Zudem drohen Unternehmen, die Fahrer ohne Schulungsnachweis bzw. den entsprechenden Eintrag im Führerschein einsetzen, empfindlichen Bußen. Durch die jetzt vereinbarte Premium-Partnerschaft zwischen Kögel und der Dekra Akademie sparen Kögel-Kunden nicht nur die Kosten für die Schulung, auch der Organisationsaufwand wird bedeutend geringer. Informationen zur gesetzlichen Grundlage sowie zu den Teilnahmebedingungen erteilen alle Kögel Vertriebsmitarbeiter. Informationen zur Schulungsanmeldung, Schulungszeiten und -orten, sowie zu Schulungsinhalten sind unter www.dekra-akademie.de oder per Email unter service.akademie@dekra.com erhältlich.
Ab dem 10.09.2009 müssen sämtliche gewerblich tätigen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer mit Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Dies gilt für alle in Deutschland tätigen Fahrer, unabhängig von Wohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Ausstellungsland der Fahrerlaubnis. Im Rahmen dieser Weiterbildung sollen die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten des Fahrers aufgefrischt werden. Nach dem BKrFQG muss die Weiterbildung durch die Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte stattfinden. Ziel ist es, alle Berufskraftfahrer/-innen auf dem neuesten Stand zu halten.