Ab sofort und noch bis zum 31. Mai 2024 können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen über das Onlineportal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) www.balm.bund.de einen Antrag auf Förderung von fahrzeugbezogenen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung stellen. Unter der gleichen Adresse stehen auch alle Informationen zum Programm zum Download bereit. Mit den Zuschüssen fördert der Staat unter anderem Investitionen, die dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen.
Die Umbenennung von De-minimis hin zu „Umwelt und Sicherheit“ soll laut der Behörde das Ziel der Förderung besser beschreiben. Der Förderkatalog des Programms umfasst eine Vielzahl von Systemen, die Kögel für seine Anhänger und Auflieger anbietet und welche die Sicherheit und die Transporteffizienz und damit auch die Nachhaltigkeit eines Nutzfahrzeugs optimieren. Dazu zählen Telematik- und Reifendrucküberwachungs- sowie -nachfüllsysteme, Dachplanen-Hubvorrichtungen, um gefährliche Dachlasten wie Eis zu entfernen, Rampenanfahrhilfen, Lenkachsen, rollwiderstandsoptimierte Reifen, schnittfeste Planen, Trennwände und Kühlvorhänge sowie aerodynamisch günstige Luftleitkörper. Die vollständige Liste findet sich ebenfalls auf der Internetseite des BALM.
Wer zuerst beantragt, erhält zuerst – solange das Geld reicht
Die Förderanträge müssen vor dem Abschluss des Fahrzeugkaufs oder dem Beginn eines Miet- und Leasingvertrags gestellt werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchführt. Die Höhe der Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag pro Unternehmen ist abhängig von der Zahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und beträgt pro Jahr und pro Fahrzeug maximal 2.000 Euro Außerdem kann ein Unternehmen insgesamt höchstens 33.000 Euro pro Jahr erhalten.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das heißt: Das BALM bearbeitet die Anträge nach dem Eingangszeitstempel und gewährt höchstens so lange Zuschüsse, bis der Fördertopf aufgebraucht ist.