- Bund nimmt Trailer-Technologie in das Flottenerneuerungsprogramm Nutzfahrzeuge auf
- Telematik, Reifendruckkontrollsystem, elektronische Achssteuerung sollen bezuschusst werden
Positive Signale für Investitionen: Flottenbetreiber, die ab dem Jahresbeginn 2021 in ihren Fuhrpark investieren, erhalten vom Bund Zuschüsse. Die finanziellen Zuwendungen gibt es nun auch beim Kauf von Anhängern und Aufliegern, wenn diese mit modernen Trailer-Technologien ausgerüstet sind und deren Betrieb erhebliche Effizienzreserven bietet. Zu den geförderten Systemen zählen voraussichtlich Trailer-Telematiken, Reifendruck-Kontrollsysteme und elektronische Achssteuerungssysteme. Das hat die Bundesregierung im Ergebnispapier der 4. Konzertierten Aktion Mobilität (KAM) festgeschrieben. Die Fördermittel sind Teil des Flottenerneuerungsprogramms Nutzfahrzeuge und sollen vor allem dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu verringern.
„Kögel begrüßt die Aufnahme von Trailern mit innovativen Effizienztechnologien in das Flottenerneuerungsprogramm Nutzfahrzeuge ausdrücklich. Wir bekennen uns zu den Klimazielen der Europäischen Union und wollen sehr gerne unseren Beitrag zu einem klimaverträglichen Transport leisten“, sagt Josef Warmeling, Geschäftsführer Vertrieb Nord- und Westeuropa, Gebrauchtfahrzeuge, Finance-Fullservice-Telematik Marketing und Kommunikation. „Das Anreizprogramm der Bundesregierung stimmt mit unserem Unternehmensleitsatz ‚Economy meets ecology – because we care’ überein. Für uns steht der Kunde und seine Bedürfnisse an erster Stelle. Dazu zählt fundamental der Wunsch, den CO2-Fußabdruck des Gütertransports nachhaltig zu senken und gleichzeitig wirtschaftlich am Markt zu operieren.“
Trailer-Innovationen bieten attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis
Gerade Innovationen an Trailern bergen heute noch großes Potenzial, um die Transporteffizienz deutlich zu verbessern und bieten dabei ein sehr attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die entsprechenden innovativen Technologien können die Kunden heute schon bei Kögel integrieren und wirtschaftlich vorteilhaft einsetzen. Die Zuschüsse werden den Markthochlauf innovativ ausgerüsteter Trailer zusätzlich unterstützen.
Die Bundesregierung will noch bekannt geben, in welcher Höhe die jeweiligen innovativen Trailer-Technologien gefördert werden und wie Flottenbetreiber die Fördermaßnahmen beantragen können. Das Förderprogramm tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Förderprogramm ist technologieoffen angelegt
Das technologieoffen gestaltete Flottenerneuerungsprogramm Nutzfahrzeuge sieht die Förderungen von Fahrzeugen mit batterieelektrischen und Brennstoffzellenantrieben sowie von modernen konventionellen Antrieben vor, wenn diese als besonders CO2-arm gelten. In der neuesten Fassung sind Zuschüsse auch für Trailer möglich. Das Programm umfasst ein Fördervolumen von 500 Millionen Euro.