Ein Beispiel sind erforderliche Umrüstungen zur Phosphorrückgewinnung im Rahmen der Klärschlammverordnung 2017. Die frühzeitige Planung des Lärmschutznachweises gibt Sicherheit bei der Umsetzung ohne behördliche Auflagen. Zeitliche Verzögerungen und hohe Zusatzkosten durch nachträgliche Lärmminderungsmaßnahmen können vermieden werden.
Darüber hinaus unterliegen auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiter strengen gesetzlichen Bestimmungen. Werden hier Veränderungen vorgenommen oder kommen neue Arbeitsplätze hinzu, ist eine sorgfältige Betrachtung der Lärmsituation unerlässlich.
Die Experten des Fachbereiches Technische Akustik im Unternehmen KÖTTER Consulting Engineers, unterstützen Betreiber von Kläranlagen im Umgang mit Genehmigungsbehörden, erstellen Lärmkataster und entwickeln Lärmschutzkonzepte. Die Ausarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen für Maschinen und Anlagen, die Beratung bei der Einhaltung der TA Lärm und die Durchführung von Abnahmemessungen für die Genehmigungsbehörde gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der Ingenieure des Unternehmens.
Mehr Informationen zu diesem Thema können unter www.koetter-consulting.com/laermimmissionen-durch-klaeranlagen/ abgerufen werden.