Möglichkeit der Verbeamtung mit abgeschlossener Amtsarztprüfung
Der Arbeitgeber bietet Gelegenheit, die Qualifikation für den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst zu durchlaufen. Am Ende steht die Amtsarztprüfung – wird diese erfolgreich abgeschlossen, besteht direkt die Möglichkeit der Verbeamtung. Entsprechend gilt dann die Besoldung auf Grundlage des Bayrischen Besoldungsgesetzes.
Arbeitsbereiche im Gesundheitsamt
Der oder die Amtsärzt:in wird im bayrischen Gesundheitsamt für die Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen für die Bevölkerung der Stadt zuständig sein. Darüber hinaus zählt die Hygiene- und Medizinalaufsicht in den Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Stadt zu den Kernaufgaben des oder der approbierten Ärzt:in. Zudem wird er oder sie bei amtsärztlichen Untersuchungen, personenbezogenen Begutachtungen sowie den Schuleignungsuntersuchungen unterstützen.
Attraktive Arbeitsbedingungen im öffentlichen Gesundheitswesen
Für die vielfältigen Aufgabenbereiche bietet das Gesundheitsamt eine feste Vollzeitstelle in einem kollegialen Team und modernen Gebäude mit einer attraktiven Umgebung. Die Vergütung basiert – ohne Verbeamtung – auf dem TVöD mit monatlichen Sonderzulagen. Dem oder der Amtsärzt:in steht zudem 30 Tage Urlaub zu.