Die demografische Entwicklung in unsere Gesellschaft hat es nötig gemacht, dass eine Reform vorangetrieben wurde. Der Pflegebedarf und die Versorgungsstrukturen ändern sich ständig und damit auch die Anforderungen an das Pflegepersonal. Sind zurzeit die Ausbildungen in der Kranken- und Kinderkrankenpflege und die in der Altenpflege noch getrennt – weisen aber inhaltlich große Überschneidungen auf – soll mit dem neuen Pflegeberufegesetz nicht nur der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden, sondern vor allem die Qualität in der Pflege verbessert werden.
Kurzum: In der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege aller Altersgruppen und allen Versorgungsbereichen vermittelt.
Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“
Daher werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als "Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusammengeführt.
Vorteil für die Auszubildenden: Die berufliche Pflegeausbildung für die 3 Jahre ist kostenlos, das Schulgeld wird überall abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung bezahlt.
In den ersten zwei Jahren wird generalistisch ausgebildet, eine Vertiefung ( zum Beispiel in stationären Langzeitpflege) wird von der zukünftigen Pflegefachkraft festgelegt, nachdem Sie schon alle Bereiche kennt – und dann kann für das letzte Ausbildungsdrittel der Berufsabschluss „ Altenpflegerin“ gewählt werden.
Anforderungen an und Auswirkungen für Pflegeschulen
Zu den üblichen Anforderungen der Pflegeschulen, passendes, ausreichendes und qualifiziertes Ausbildungspersonal sowie Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen,
- tragen sie die Gesamtverordnung für die Koordination des Unterrichtes mit der praktischen Ausbildung,
- überprüfen sie, ob die praktische Ausbildung gemäß des Ausbildungsplanes durchgeführt wird und
- koordinieren die Theorie-Praxis-Verzahnung.
Umfangreiches Changemanagement
Darüber hinaus wird ein Kraftakt vorgenommen werden müssen, die notwendigen Personalschlüssel zu erfüllen: Eine Neuberechnung der Budgets, aber auch die nicht sicherlich einfache Gewinnung und Einstellung neuer Mitarbeiter.
Größtes Problem den sowohl die Träger als auch Ausbildungsinstitute haben werden, sind die verpflichtenden Praxiseinsätze der Auszubildenden. Genau dies bemängelt auch Friedhelm Fiedler, Vizepräsident beim Arbeitgeberverband Pflege, an der Ausbildungs- und Prüfverordnung: „Die Träger sind zum Beispiel für die Bereitstellung aller Praxiseinsätze verantwortlich. Es müssen entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen werden. Wie aber soll das funktionieren, wenn schon heute absehbar ist, dass für den Pflichteinsatz Kinderkrankenpflege bundesweit auch nicht ansatzweise genügend Praxisplätze zur Verfügung stehen?“.
Erkennbar ist jetzt schon, dass die Einführung des Pflegeberufegesetzes zum 1.1.2020 für alle Schulen eine große Umstellung bedeuten wird, absehbar aber auch, dass sich manche Schulen aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes ganz aus der Ausbildung zurückziehen werden.