Institut für Tropenmedizin in Hamburg
Das Forschungsinstitut mit Sitz in Hamburg ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft und in Deutschland die größte Einrichtung für die Forschung, Versorgung und Lehre im Fachbereich Tropenkrankheiten und neu auftretende Infektionen.
Das Institut arbeitet zudem eng mit Partner-Instituten auf der ganzen Welt zusammen und fordert von den Kandidat:innen eine hohe Reisebereitschaft. Der oder die Professor:in wird überwiegend von Hamburger aus arbeiten, aber auch regelmäßig im Rahmen internationaler multizentrischer Forschungsvorhaben weltweit unterwegs sein. Entsprechend fordert das Institut Englisch-Kenntnisse auf C2 Niveau – Französisch auf C1 Niveau ist wünschenswert.
Verantwortungsbereich der Professur
Bei der Universitätsprofessur handelt es sich um eine Erstbesetzung einer neu geschaffenen Stelle. Der oder die Professor:in für Tropenmedizin wird den Aufbau und die Leitung einer neu zu gründenden Abteilung für empirische Implementationsforschung an dem Institut übernehmen. Dazu zählt auch der Aufbau eines international sichtbaren Forschungsprogramms und Kompetenz-Netzwerks in diesem Fachbereich sowie die Planung und Steuerung anwendungsorientierter Forschungsprojekte.
Die Lehre im Fach Implementationsforschung mit dem Schwerpunkt auf Infektionsbekämpfung ist eine weitere Aufgabe der Universitätsprofessur für Tropenmedizin.
Promotion und Habilitation als Einstellungsvoraussetzung
Für die Universitätsprofessur gelten gemäß dem Hamburgischen Hochschulgesetz bestimmte Einstellungsvoraussetzungen.
Die Kandidat:innen für die Vakanz müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen können – idealerweise in der Humanmedizin. Wünschenswert sind darüber hinaus Zusatzqualifikationen im Bereich Epidemiologie, klinische Forschung und Gesundheitssystemforschung. Zudem müssen für die Professur der Tropenmedizin eine qualifizierte Promotion sowie die pädagogische Eignung für die Lehre an einer Hochschule in Form einer Habilitation vorliegen.
Darüber hinaus werden mindestens fünf Jahre berufliche Praxis mit besonderer Leistung bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden gefordert – drei Jahre davon müssen außerhalb des Hochschulbereichs absolviert worden sein.