Hierzu wurden im Vorfeld sämtliche zur Bewertung der Kombinierbarkeit relevanten Informationen (Maße, Toleranzen, Oberflächenwerkstoffe usw.) zwischen den Häusern ausgetauscht und vereinbart, eventuelle zukünftige Änderungsvorhaben dem jeweiligen Partner rechtzeitig anzuzeigen. Die Prüfungen zum Nachweis der Kombinierbarkeit der Steckverbinder KOSTAL KSK 4 und EPIC® SOLAR 4 THIN haben beide Unternehmen auf Basis von Toleranzuntersuchungen und Laborerprobungen (DIN EN 50521 "Steckverbinder für Photovoltaik-Systeme, Sicherheitsanforderungen und Prüfungen") durchgeführt und mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Dadurch können die Steckverbinder der beiden Hersteller intelligent miteinander verbunden werden.
Mit dieser Partnerschaft reagieren die beiden Unternehmen auf ein bei PV-Projektierern und Installateuren bekanntes Problem. Sehr häufig zeigt sich in der Bauphase einer Solaranlage, dass die Steckverbinder zweier unterschiedlicher Hersteller nicht einwandfrei aufeinander passen, also entweder etwas zu fest oder zu locker sitzen. Dies kann technische Probleme wie beispielsweise Eindringen von Feuchtigkeit oder erhöhte Übergangswiderstände und damit Ertragsverluste zur Folge haben. Für diese Über-Kreuz-Verbindungen wird nur selten eine Gewährleistung übernommen. Den Schaden hat der Installateur, der für die auftretenden Fehler haften muss. Daher schreiben die meisten Hersteller von PV-Steckverbindern bislang vor, ihre Produkte nicht mit denen anderer Hersteller zu kombinieren.
KOSTAL Industrie Elektrik und Lapp Kabel wirken mit ihrer Kooperation dieser Einschränkung entgegen. Mit dieser Lösung wird ein häufig auftretendes Schadensrisiko von den Schultern der PV-Installateure und Anlagenbetreiber genommen.
Sollte es trotz Informationsaustausch und der ausführlichen Prüfung doch einmal zu einer Beschädigung durch die Kombination der Steckverbinder KOSTAL KSK 4 und EPIC® SOLAR 4 THIN kommen, übernimmt der jeweilige Hersteller die Gewährleistung für seine Komponenten. Ergibt die Fehleranalyse keine eindeutige Zuordnung zu einem Steckverbindertypen, übernehmen beide Firmen die Gewährleistung jeweils zur Hälfte.