Eine Akkuladung für das Elektrofahrzeug kostet Verbraucher bares Geld, insbesondere an öffentlichen Ladestationen. Selbstverständlich sollen Nutzer solcher gewerblichen Lademöglichkeiten präzise Angaben zur Strommenge erhalten, die tatsächlich in ihren Akku geflossen ist, sowie zu den damit verbundenen Kosten.
Wie bei fossilen Kraftstoffen, dem Stromverbrauch von Gebäuden oder Gewichtsangaben im Handel ist auch für E-Ladestationen ein einheitliches Maß und eine exakte Messung tatsächlicher Abgabemengen wichtig. Verbraucher haben ein Recht auf transparente Bedingungen und gewerbliche Anbieter müssen die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen.
Transparentes Tanken: Wie viel kWh und € fließen in das Elektrofahrzeug?
Bereits zum 1. April 2019 trat die EU-Richtlinie 2014/94/EU in Kraft. Sofern verbrauchter Strom über eine öffentliche Säule kommerziell abgerechnet wird, muss diese Ladestation den Anforderungen des Mess- und Eichrechts entsprechen. Was zunächst für die Errichtung neuer Stationen galt, betrifft seit Mai 2022 sämtliche bestehende Lademöglichkeiten, die öffentlich zugänglich und kostenpflichtig sind.
Bislang sahen sich Verbraucher beim öffentlichen Stromtanken meist mit pauschalen Abrechnungsmodellen, Zeittarifen oder intransparenten Konditionen konfrontiert, wobei die tatsächlichen Kosten erst mit der späteren Abbuchung ersichtlich wurden. Durch die verbindliche Eichrechtskonformität erhalten Verbraucher mehr Transparenz, Sicherheit und Zuverlässigkeit beim öffentlichen Laden.
Sicherheit für Betreiber und Anbieter von Lademöglichkeiten
Wer öffentlich zugängliche Ladesäulen und Wallboxen gewerblich betreibt, muss die Eichrechtskonformität des Angebots sicherstellen. Unabhängig von der Art der Ladestation (AC oder DC) stellt ein vorhandenes Backend zur Abrechnung den entscheidenden Einflussfaktor zur Eichpflicht dar. Wichtig für die Verantwortlichen der Ladeinfrastruktur ist dabei, dass die Zählerdaten sowohl während des Ladevorgangs für Nutzer nachvollziehbar angezeigt als auch darüber hinaus gespeichert werden.
Trotz gesetzlicher Grundlage sind solche Ladestationen noch nicht flächendeckend vertreten. Insbesondere das Angebot der Gleichstrom-Ladestationen ist in puncto Eichrechtskonformität noch ausbaufähig. Letzten Endes stehen Betreiber von Gleich- und Wechselstromlösungen gleichermaßen in der Pflicht, dem Verbraucher ihre Anlagen adäquat bereitzustellen und eine konforme Ladeinfrastruktur herzustellen.
E-Mobilität mit KPS: Wartung, Prüfung und Instandsetzung aus erfahrener Hand
Neben etablierten Dienstleistungen rund um Wartung und Prüfung von Ladestationen gemäß DGUV V3 bietet die KPS Prüfservice GmbH auch die eichrechtskonforme Instandsetzung von Ladeinfrastrukturen an. Die E-Mobility-Experten von KPS stehen Betreibern von öffentlich-gewerblichen Ladestationen und Wallboxen mit Rat und Tat zur Seite. So können Anbieter ihren Kunden einen transparenten Service bereitstellen und selbst rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Als Partner für ganzheitliche Lösungen kann die KPS bestehende Ladeinfrastrukturen analysieren sowie Instandsetzungen gemäß den Anforderungen des Eichamtes planen und durchführen. Die Sicherheit und Transparenz, von der Verbraucher durch das Eichgesetz profitieren, dürfen Betreiber von Ladelösungen auch mit der Beauftragung einer Instandsetzung durch die KPS erfahren. Dank fundiertem Know-how sowie jahrelanger Dienstleistungserfahrung mit E-Mobilität können Ladeanbieter mit der Unterstützung der KPS darauf vertrauen, dass ihre Ladeinfrastruktur nach einem Defekt wieder absolute Eichrechtskonformität aufweist.