Die Kaffeemaschine im Büro oder der Vollautomat im Konferenzraum stehen exemplarisch für eine Vielzahl von sogenannten ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Zum Tag des Kaffees bietet sich die stets präsente Kaffeemaschine aber besonders gut an, um auf die Bedeutung der regelmäßigen Prüfung von elektrischem Betriebsinventar nach DGUV-V3 aufmerksam zu machen.
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel für Funktion und Sicherheit
Der primäre Zweck einer Betriebsmittelprüfung durch ein spezialisiertes Prüfunternehmen liegt natürlich nicht darin, dass täglich zuverlässig der Kaffee fließt. Dennoch ist die störungsfreie Funktion von Geräten und Maschinen mindestens ein positiver Nebeneffekt. Vor allem geht es aber um die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel, die Vorbeugung von Strafverfahren, Sachschäden, Verletzungen und Unfällen.
Als ortsveränderliche Betriebsmittel sind dabei solche Geräte zu verstehen, die transportabel und nicht fest installiert sind sowie weniger als 23 kg wiegen. Neben der Kaffeemaschine sind damit u. a. Wasserkocher, Toaster, EDV-Geräte wie PC, Monitor und Drucker, Werkzeuge wie Bohrmaschine und Kabeltrommel, Stehlampen, Telefone, Staubsauger und viele mehr eingeschlossen. Die Wichtigkeit einer fachgerechten Prüfung ist trotz der Bandbreite bei all diesen Betriebsmitteln gleichermaßen gegeben. Denn im Zweifel kann bereits die Fehlfunktion eines Druckers schwerwiegendere Konsequenzen mit sich tragen als eine defekte Stichsäge.
Regelmäßiges Prüfen: Anlässe, Fristen und Intervalle
Zum Schutz von Unternehmen und Mitarbeitern ist es wichtig, regelmäßige Betriebsmittelprüfungen durch qualifizierte Servicetechniker und Elektrofachkräfte durchführen zu lassen. Die Intervalle zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV-V3 sind je nach Standort und Gefährdungsbeurteilung unterschiedlich. Zur besseren Einordnung dienen die TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1201-Empfehlungen als Grundlage.
In jedem Fall gibt die Inbetriebnahme sowie die Änderung oder Instandsetzung eines Betriebsmittels Anlass zur Prüfung. Bei elektrischen Geräten mit Verlängerungs- oder Anschlussleitungen mit Steckvorrichtung sind Prüfintervalle von einem halben Jahr vorgesehen. Bei geringer Fehlerquote kann die Prüffrist dann auch verlängert werden. In Büroräumen und ähnlichen Einrichtungen können die Prüfintervalle damit bis zu zwei Jahre betragen. Zum Vergleich: In anderen Bereichen wie Fertigungen, Baustellen oder Werkstätten ist ein Zeitraum von einem Jahr als Standard definiert.
Prüfung dokumentieren und Risiken minimieren
Die Betriebsmittelprüfung elektrischer Geräte erfordert Qualifikationen nach TRBS 1203 sowie DIN VDE 1000-10 und darf nicht ohne Fachpersonal erfolgen, um anerkannt zu werden. Der Qualifikationsnachweis des Prüfpersonals muss auch in der Dokumentation festgehalten sein. Die Dokumentation hält die sachgemäße Durchführung fest und sieht für jedes geprüfte Gerät ein gesondertes Prüfprotokoll sowie die Zuteilung einer eigenen Prüfnummer vor.
Die KPS Prüfservice GmbH ist darauf spezialisiert: Mit erfahrenem Service-Personal und umfassendem Know-how ist die KPS qualifizierter Partner für unabhängige Betriebsmittelprüfungen und zuverlässige Sicherheit.
Mit der Betriebsmittelprüfung und Dokumentation gehen Unternehmen auf Nummer sicher, bauen Vertrauen auf und senken Risiken auf ein Minimum. Bei fehlender oder mangelnder Prüfung ist mit schweren Konsequenzen zu rechnen, die schlimmstenfalls zu einer Schließung des gesamten Betriebs führen können. Im Schadensfall, bei Defekten, Unfällen oder Verletzungen durch ungeprüfte Betriebsmittel droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Neben Strafverfahren aufgrund einer Pflichtverletzung ist auch mit einer Rufschädigung und Schadenersatzforderungen zu rechnen.