Vorstand und Aufsichtsrat der Krones AG haben die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Aktiengesetz aktualisiert und erklären nun keine Abweichung mehr hinsichtlich der Empfehlung C.10 des DCGK. Damit erfüllt das Unternehmen nach eigener Auffassung sämtliche Basiskriterien der Deutschen Börse AG zur Rückkehr in die DAX-Indexfamilie und hat die Voraussetzungen geschaffen, wieder einen Platz auf der Rangliste der Deutschen Börse zu erhalten. Diese Liste ist maßgeblich für die Überprüfung der Indizes. Dadurch ist die Aktie der Krones AG ein Kandidat für die Rückkehr in die DAX-Indexfamilie der Deutschen Börse AG. Der nächste Termin für die planmäßige Überprüfung der DAX-Indexfamilie ist der 5. Dezember 2023.
Krones beruft neuen Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses als Basis für die Rückkehr in die DAX-Indexfamilie
Vorstand und Aufsichtsrat der Krones AG haben die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 Aktiengesetz aktualisiert und erklären nun keine Abweichung mehr hinsichtlich der Empfehlung C.10 des DCGK. Damit erfüllt das Unternehmen nach eigener Auffassung sämtliche Basiskriterien der Deutschen Börse AG zur Rückkehr in die DAX-Indexfamilie und hat die Voraussetzungen geschaffen, wieder einen Platz auf der Rangliste der Deutschen Börse zu erhalten. Diese Liste ist maßgeblich für die Überprüfung der Indizes. Dadurch ist die Aktie der Krones AG ein Kandidat für die Rückkehr in die DAX-Indexfamilie der Deutschen Börse AG. Der nächste Termin für die planmäßige Überprüfung der DAX-Indexfamilie ist der 5. Dezember 2023.