Grund für diese Entscheidung der Deutschen Börse ist, dass Krones ein Basiskriterium für die Indexzugehörigkeit nicht mehr erfüllt. Hierbei handelt es sich um eine teilweise Abweichung von der Empfehlung C.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Diese sieht mitunter vor, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand sein soll. Dieser Empfehlung entspricht Krones seit dem 23. Mai 2023 nicht mehr. An diesem Tag wurde Norbert Broger zum Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikomanagementausschusses gewählt. Da Norbert Broger bis 31. Dezember 2022 Finanzvorstand der Krones AG war, wurde er vorsorglich nicht als unabhängig zur Gesellschaft im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex eingestuft.
Für den Vorstand und Aufsichtsrat der Krones AG hat die Zugehörigkeit zur DAX-Indexfamilie der Deutschen Börse AG einen sehr hohen Stellenwert. Die Krones AG wird daher umgehend Maßnahmen ergreifen, der Empfehlung C.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wieder vollständig zu entsprechen, um damit sehr zeitnah wieder sämtliche Basiskriterien der Deutschen Börse für die Indexzugehörigkeit zu erfüllen. Sobald dies geschehen ist, erhält die Krones Aktie wieder einen Rang auf der für die Überprüfung der Indizes maßgeblichen Liste der Deutschen Börse AG. Dadurch ist die Aktie der Krones AG ab der nächsten Indexüberprüfung am 5. Dezember 2023 wieder ein Kandidat für die Aufnahme in die DAX-Indexfamilie der Deutschen Börse AG.