Werksseitig werden die K+T (Tief)Kühlschränke mit Kompakt- KälteTechnik mit der marktüblichen 24-Monate-Gewährleistung ausgeliefert, für die ersten 12 Monate auf Material und Lohn, für die zweiten 12 Monaten auf Material.
Mit dem "Gewährleistungsschutzbrief", der selbstverständlich die beiderseitigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -pflichten festschreibt, bietet der Kühltechnik-Hersteller aus Weikersheim nun die einmalige Power Gewährleistung bis 60 Monate. Für ganze € 9,30 pro Monat kann die Gewährleistung von 24 auf 60 Monate verlängert werden.
Sowohl während der 24-monatigen Standard-Gewährleistung als auch während der optionalen 36-monatigen Laufzeit des "Gewährleistungsschutzbriefes" wird im Servicefall die komplette KompaktKälteTechnik ausgetauscht. Der Vorteil ist, dass durch die erweitere Gewährleistung jetzt wieder 12 Monate auf alle Komponenten der KompaktKälteTechnik bestehen, und nicht wie in der Praxis vorher nur auf das/die ausgetauschte(n) Teile. Tritt zum Beispiel im 59sten Monat nach Inbetriebnahme des Kühlgerätes der Servicefall ein, wird gemäß K+T-Philosophie die komplette KompaktKälteTechnik mit neuer 12-monatiger Gewähr- leistung eingebaut.
Nutzt der Kunde das Angebot der Power Gewährleistung nicht, bietet K+T alternativ nach Ablauf der werksseitigen 24 Monate Standardgewährleistung den Austausch der KompaktKälteTechnik zu einem interessanten Festpreis ebenfalls mit neuer 12-Monats- Gewährleistung.
Noch ein Tipp: Bei Kühlanlagen mit beispielsweise mehr als 10 Geräten offeriert K+T seinen Kunden eine KompaktKälteTechnik-Einheit quasi in Reserve. Im Bedarfsfall kann dieses ganz leicht mit wenigen Handgriffen vom hauseigenen Techniker vor Ort in Betrieb genommen werden. Betriebsabläufe und -sicherheit in Sachen (Tief)Kühltechnik sind so garantiert.