Das Landratsamt Bautzen hatte im September 2006 die Softwarebeschaffung zur Bearbeitung des Arbeitslosengelds II und optional der Sozialhilfe ausgeschrieben. Grund hierfür waren eine fehlende Datenbank und der angekündigte Entwicklungsstopp des bisher eingesetzten Programms Prosoz S der Firma Prosoz Herten GmbH. Bautzen entschloss sich, das Vergabeverfahren durch einen Rechtsbeistand begleiten zu lassen, da das Amt bisher keine Softwareausschreibung dieser Größenordnung durchgeführt hatte. Auf Anfrage empfahl die Prosoz Herten GmbH den Rechtsanwalt Dr. N. aus H. Dieser hatte zuvor die Prosoz Herten GmbH in einem Nachprüfungsverfahren zur Vergabe von IT-Dienstleistungen vor der Vergabekammer Lüneburg und dem OLG Celle vertreten. Für das Landratsamt Bautzen erstellte er das Grundgerüst der Verdingungsunterlagen inklusive einer Nutzwertanalyse zur Bewertung der eingegangenen Bieterangebote.
Bei der Entwicklung der Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe leistete auch die Firma con_sens aus Hamburg fachliche Zuarbeit. Bereits in der Juni-Ausgabe der Prosoz-Kundenzeitung war eine "strategische Allianz mit Dr. Hartmann, con_sens" angekündigt worden. In der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer trat auch zutage, dass die Antrag stellenden Bieter Lämmerzahl und Prosozial ihre Kalkulationen offenlegen mussten, während bei der Prosoz Herten GmbH als einzigen Bieter darauf verzichtet worden war. Schon vor der abschließenden Wertung aller abgegebenen Angebote und den Aufklärungsgesprächen war die Prosoz Herten GmbH zur Teststellung aufgefordert worden.
Noch in der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien darauf, dass bei einer vom Landratsamt Bautzen angekündigten Aufhebung des Vergabeverfahrens das Landratsamt Bautzen sämtliche Kosten aller Verfahrensbeteiligten trage.
Kurzkommentar:
Die objektive Auswahl einer Software, die unter fachlichen und wirtschaftlichen Aspekten die beste Lösung darstellt, sollte für alle Beteiligten das maßgebliche Ziel sein. Nur mit der besten Fachanwendung lassen sich in der Kommune nachweislich gute Ergebnisse und somit auch Einsparungen von Steuergeldern erzielen. Bestenfalls ist hierfür ein ordentliches Vergabeverfahren durchzuführen und nicht bedingungslos Unternehmenskooperationen oder Zusammenschlüssen von Unternehmen, kommunalen Betrieben und Gebietsrechenzentren zu vertrauen. Auch Vertriebspartnerschaften, die hier und da den Weg für einen Einsatz bestimmter Produkte erleichtern sollen, bringen den Kommunen dauerhaft eher Nachteile als Vorteile, wenn sie dazu benutzt werden, die freie Entscheidung einzelner Kommunen zu lenken.