Damit müssen auch Schulen und Schulträger massiv umdenken. Sowohl zur Abfederung der Corona-bedingten Schulschließungen als auch im Rahmen des DigitalPakt Schule setzen Abertausende deutscher Schulen auf Cloud-Dienste von US-Anbietern. Das umfasst nahezu alle Bereiche der digitalen Schulinfrastruktur: angefangen beim Schul-WLAN, das heute in vielen Schulen aus der Cloud verwaltet wird, bis hin zu Lern- und Collaboration-Plattformen, Chat- und Videokonferenz-Tools.
Die Nutzung solcher Lösungen ist mit dem EuGH-Urteil unzulässig. Wer dies missachtet, macht sich entsprechender Datenschutzverstöße schuldig – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Hinzu kommt ein massiver Verstoß gegen die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule, die die Datenschutzkonformität bereits in der Präambel als verpflichtendes Element festschreibt.
Für Schulen und Träger heißt das nichts anderes als: Raus aus den US-Clouds! Und zwar schnell. Als Alternative stehen in allen Bereichen ausgereifte, datenschutzkonformen Lösungen „made in Europe“ bereit. Der Wechsel muss nur konsequent vorangetrieben werden. Schließlich gibt es unter Datenschutzexperten erhebliche Zweifel, dass es überhaupt gelingen kann, für US-Lösungen zukünftig eine datenschutzrechtlich zulässige Basis zu finden. Hierzu müssten die USA reihenweise Gesetze ändern. Das ist dann doch sehr unwahrscheinlich.
Allerdings darf die Politik die Schulen nicht alleine lassen. Gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten müssen die Kultusministerien so rasch wie möglich Positivlisten mit datenschutzkonformen und vertrauenswürdigen Lösungen veröffentlichen, die rechtssicher in den Schulen eingesetzt werden können. So kann das EuGH-Urteil zur größten Chance für den schulischen Datenschutz werden, die es jemals gab.