Steuerlich relevant sind Daten immer dann, wenn sie für die Besteuerung eines Unternehmens von Bedeutung sind. Hierzu zählen in jedem Fall alle Daten der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung. Aber auch andere digitale Unterlagen können als steuerlich relevant eingestuft werden. Dabei sind alle Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die enthaltenen Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen sowie die Wahrung der Konformität zu diesen Regeln und die damit verbundene Feststellung der Ordnungsmäßigkeit im Betriebsprüfungsbericht zu berücksichtigen. Die GDPdU verpflichtet Unternehmen, steuerrelevante Daten über einen aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von mindestens zehn Jahren unveränderbar sowie maschinell les- und auswertbar vorzuhalten.
Bundesweit waren laut Monatsbericht vom April 2010 des Bundesfinanzministeriums im gesamten Jahr 2009 über alle Branchen hinweg 13.332 Betriebsprüfer im Einsatz. Die Außenprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 20,9 Mrd. €. Im Durchschnitt wurden je Prüfer rund 1,6 Mio. € Mehrergebnis erzielt. Von den 8.390.722 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben wurden 206.524 Betriebe (2,5 Prozent) geprüft.
Für landwirtschaftliche Unternehmen wurden bei LAND-DATA im Jahr 2009 rund 2.300 Datenträger für Betriebsprüfungen bereitgestellt. Damit gehört LAND-DATA im Agrarsektor zu den wichtigsten Lieferanten elektronischer Daten an die Finanzbehörden in Deutschland. Bei Prüfung eines landwirtschaftlichen Unternehmens durch das Finanzamt stellt LAND-DATA der betreuenden Buchstelle oder Steuerberatungskanzlei die entsprechenden Daten in elektronischer Form zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass Verbesserungen im Aufbau und der Auswertbarkeit der Prüfdaten im landwirtschaftlichen Bereich den aktuellen Anforderungen entsprechen, fördert der Marktführer im landwirtschaftlichen Rechnungswesen den intensiven Dialog und kooperiert eng mit der Finanzverwaltung.
Gemeinsam mit Vertretern der Steuerverwaltungen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens wird beispielsweise derzeit in der Datenträgerüberlassung eine jahresbezogene Strukturierung der steuerlich relevanten Dateien für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe umgesetzt und der Ausweis von Geschäftsvorfällen des Jahresabschlusses im Kontenjournal überarbeitet. So können die zu prüfenden Sachverhalte noch einfacher nachvollzogen und die vollständige Einhaltung aller Vorschriften gewährleistet werden.
"Wir schätzen den offenen Austausch und intensiven Dialog mit den Finanzbehörden in den verschiedenen Bundesländern. LAND-DATA kommt damit dem Wunsch nach stetiger Weiterentwicklung bestehender Prüfungsmethoden nach und erfüllt die Anforderungen der Finanzbehörden im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus können die Steuerpflichtigen sicher sein, dass alle im Rechenzentrum der LAND-DATA gespeicherten Daten über den geforderten Zeitraum von zehn Jahren in der geforderten Form problemlos bereitgestellt werden können" so die Bilanz von Geschäftsführer Andreas Baldamus.