Ultrafeine Rauche und Aerosole entstehen u.a. als Nebenprodukt von Lasermaterialbearbeitungsprozessen. Insbesondere bei der Materialbearbeitung mit Ultrakurzpulslasern treten sehr kleine Partikelgrößen auf. Die typischen Partikeldurchmesser liegen zwischen 1µm und 0,03µm. Der Hauptaufnahmeweg dieser Nanopartikel sind die Atemwege, wobei Teilchen mit einem Durchmesser von <1µm lungengängig sind und sich in den Lungenbläschen ablagern.
Daher sind geeignete technische und persönliche Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich um die Gesundheit der betroffenen Mitarbeiter langfristig zu erhalten. Unter den persönlichen Schutzmaßnahmen spielt die Atemschutzausrüstung eine besondere Rolle. Es wird daher empfohlen, persönlichen Atemschutz der Filterklasse P3 oder P2 zu tragen. Wenn Atemschutzmasken getragen werden, so müssen diese dicht anliegen. Die hier vorgestellten Modelle besitzen eine angeschrägte Nasenpartie und sind damit besonders für die Kombination mit Laserschutzbrillen wie z.B. der R14 Fassung von LASERVISION geeignet.
Für Rückfragen und detaillierte technische Informationen steht LASERVISION Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.