Normänderungen im Laserschutz oder die Anschaffung eines leistungsstärkeren Lasers erfordern eine schnelle Reaktion bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit den geeigneten Laserschutzbrillen. Zu Zeit kommen beispielsweise zahlreiche neue Laser mit ultrakurzen Pulsen auf den Markt, die selbstverständlich andere oder höhere Anforderungen an eine Laserschutzbrille stellen.
Eine Laserschutzbrille hat in der Regel bei sorgfältiger Behandlung eine längere Lebensdauer als eine Laserschutzbrille, die in rauer Produktionsumgebung eingesetzt wird oder möglicherweise als sogenannte Besucherbrille von vielen verschiedenen Benutzern getragen wird. Grundsätzlich sollten Brillen, die eine wie auch immer geartete Beschädigung aufweisen (z. B. beschädigter oder verkratzter Filter, Farbveränderungen, beschädigte Kaschierung) auf keinen Fall mehr eingesetzt werden.
LASERVISION bietet nun die Möglichkeit „alte“ Laserschutzbrillen abzugeben und sie mit der sogenannten Abwrackprämie kostengünstig gegen neue, technologisch auf dem höchsten Stand stehende LASERVISION Laserschutzbrillen auszutauschen. Die Aktion „Abwrackprämie“ bietet 25% Rabatt auf die Bestellung einer Neubrille bei Einsendung der alten Laserschutzbrille.
Mehr Informationen zu dieser Aktion finden Sie auf www.uvex-laservision.de