Gemäß diesem Gesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die in der Firma befindlichen Quellen künstlicher optischer Strahlung zu überprüfen. Falls die gesetzlichen Grenzwerte überschritten sein könnten, ist eine Vermessung der Lichtquelle und die Einleitung von Schutzmaßnahmen Pflicht. Diese Prozeduren müssen dokumentiert und 30 Jahre lang archiviert werden.
Für die Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Sofern er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, muss er sich fachkundig beraten lassen.
LASERVISION bietet in Zusammenarbeit mit der uvex-academy sowohl einen praxisorientierten Kurs zur Erlangung der Fachkunde "Messung von künstlicher optischer Strahlung" als auch eine ausgewählte Produktpalette optischer Messtechnik an. Besonders interessant ist hierbei das Handmessgerät mit zwei Detektorköpfen zur Gefährdungsbeurteilung von Blau- und UV-Lichtquellen. Ergänzt wird das Produktspektrum durch Geräte und Komponenten der Lasermesstechnik zur Bestimmung von Leistung/Energie, Wellenlänge/Spektrum und Strahlprofil.
Für Rückfragen und detaillierte technische Informationen steht LASERVISION Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.