Gemäß diesem Gesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die am Arbeitsplatz befindlichen, künstlichen, optischen Strahlquellen jährlich zu überprüfen, ggf. zu vermessen, diese Messwerte zu dokumentieren und für 30 Jahre zu archivieren. Für die Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Sofern er nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, muss er sich fachkundig beraten lassen.
LASERVISION bietet in diesem Zusammenhang die Vermessung, Berechnung und Beurteilung künstlicher, optischer Strahlquellen an. Die ermittelten Werte werden dabei mit den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten verglichen und in einem Messprotokoll festgehalten, welches sowohl der Auftraggeber in gedruckter und elektronischer Form erhält, sowie ein Exemplar bei LASERVISION für 30 Jahre archiviert wird. Weiterhin wird in Zusammenarbeit mit der uvex academy die Ausbildung zum befähigten Messtechniker angeboten, dessen Kursinhalt auf die Gefährdung von künstlichen, optischen Strahlquellen und den richtigen Umgang mit Messgeräten ausgelegt ist.
Für weitere Informationen steht Ihnen LASERVISION GmbH&Co.KG selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.