Der Schutz der Haut gegen Laserstrahlung ist zwingender Bestandteil der gültigen Laserschutz-vorschriften und Teil der Unfallverhütungsvorschrift der BG. Mit zunehmender Verbreitung von z.B. handgeführten Lasersystemen mit hoher Leistung wird dieser Schutz immer wichtiger.
Neben der Laserbeständigkeit wird eine Prüfung auf Basis der so genannten Stoll-Kurve durchgeführt. Bei dem Anzug in Kombination mit dem sogenannten fire+arc Shirt wird eine Schutzstufe P3 (STFI-LS-02) mit 6W/cm² bei 180-1100nm erzielt. Darüber hinaus besitzen Anzug und Shirt einen UV-Schutzfaktor von UPF 50+, was sich besonders bei Arbeiten im freien Feld bewährt.
Für weitere Informationen, Anfragen oder Produktdemonstrationen unserer Laserschutzbrillen und dem entsprechenden Zubehör stehen Ihnen die Ansprechpartner bei LASERVISION GmbH&Co.KG sehr gerne zur Verfügung.