Höchste Qualität und bestmöglicher Schutz haben bei LASERVISION seit jeher oberste Priorität. Deshalb lässt LASERVISION seit vielen Jahren freiwillig seine Produkte nach den sehr strengen Qualitätsanforderungen von DIN GS prüfen. Diese sind z.B.: EU Baumuster-Test, Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Abständen, neutrale Probenentnahme aus laufendem Herstellungsprozess, Überprüfung von Prüfgeräten und Qualitätssicherung im Herstellerbetrieb, etc. LASERVISION ist weltweit der einzige Hersteller von DIN GS-geprüften Laserschutzprodukten mit permanent überwachter Qualitätssicherung.
Der Kategorie II CE-Test der EU-Richtlinie verlangt dagegen lediglich eine einmalige Prüfung des Baumusters. Neutrale und objektive Probenentnahmen sind nicht vorgesehen; d.h. das zu prüfende Muster kann vom Hersteller ausgesucht und vorher getestet werden. Ebenso ist eine neutrale Qualitätssicherung nicht zwingend vorgeschrieben. Eine permanente Anpassung solcher Laserschutzprodukte an geänderte Prüfbedingungen basierend auf neusten Erkenntnissen und dem Stand der Technik erfolgt demnach nicht.
Für weitere Informationen, Rückfragen oder Beratung zum Thema Laserschutz stehen Ihnen die Ansprechpartner bei LASERVISION gern zur Verfügung.