Im Flüchtlingsjahr 2015 schaffte allein das Bundesland Schleswig-Holstein mehr als 10.000 Wohncontainer für 150 Mio. Euro an. Drei Jahre später verschenkte die Verwaltung die Container für einen Euro pro Stück, weil als Lösung nur behelfsmäßige Container oder nicht baugenehmigungsfähige Wochenendmobilheime eingekauft wurden. Die sind zudem teuer im Einkauf, in der Errichtung und im Unterhalt. Fast ohne Dämmung und mit ineffizienten und ökologisch fragwürdigen Elektroheizungen widersprechen sie den Nachhaltigkeitszielen der meisten Parteien und auch im Jahre 2023 hat sich an dieser Vorgehensweise trotz negativer Erfahrungswerte nichts geändert.
Der Bundesverband Mikrohaus beklagt zudem, dass weder auf Bundes- noch auf Landes- oder kommunaler Ebene Planungen für eine sinnvolle Nachnutzung bzw. Weiterverwendung der Gebäude angestellt werden und der Totalverlust der eingesetzten öffentlichen Finanzmittel oder gar Bürgerspenden ohne Konsequenzen in Kauf genommen wird.
Dabei bieten zahlreiche Hersteller – nicht wenige aus dem regionalen Handwerk - bereits seit Jahren energieeffiziente, baugenehmigungsfähige Mikrohäuser am Markt an. Diese „ortsveränderlichen Wohngebäude“ können nach einer Verlegung auf anderen Grundstücken sinnvoll als Wohnhäuser oder touristisch genutzte Ferienhäuser weiter genutzt werden.
Voraussetzung für die Verwaltung ist allerdings, dass bereits bei der Errichtung der Flüchtlingsheime nicht allein auf die Notverordnungen gesetzt wird. Die Unterkünfte können bereits als reguläre Wohngebäude, befristet oder dauerhaft genehmigt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch Flüchtlingsheime baubiologisch und energetisch nachhaltig errichtet werden. Moderne Mikrohäuser erfüllen heute bereits die Standards von Effizienzhäusern, selbst bei nur 30 oder 40 m2 umbauter Wohnfläche.
„Ganz anders als bei Containern oder Wochenendmobilheimen nehmen ortsveränderliche Wohngebäude an der Wertentwicklung des Immobilienmarktes teil“, stellt Bundesgeschäftsführer Lars Bosse fest, „Ich wundere mich auch sehr darüber, dass in der Bundesregierung zwar viel Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz gelegt wird, aber gleichzeitig in riesigem Ausmaß die eigenen Grundsätze der Nachhaltigkeit über Bord geworfen werden.“
Dabei könnten die Kommunalverwaltungen durch eine einfache Anpassung ihrer Ausschreibungen hinsichtlich Baugenehmigungsfähigkeit auch weiteren Wohnraum für die Gemeinde schaffen. Nicht nur, dass die Mikrohäuser in der Anschaffung und Wertbeständigkeit problemlos mit herkömmlichen Notunterkünften mithalten können, sondern sie können später für Auszubildende, Studierende oder Menschen mit geringerem Platzbedarf als attraktiver Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Zugleich erhöht sich mit der steigenden Attraktivität auch die Akzeptanz durch öffentliche und private Grundstücksbesitzer bei der Ausweisung neuer Flächen.
„Auch der Bund könnte konstruktiv darauf einwirken, indem er nur Finanzierungslösungen für nachnutzungsfähige Unterkünfte schafft, ohne zusätzliche Steuermittel bereitstellen zu müssen“, schlägt Lars Bosse vor, „zumal ortsveränderliche Mikrowohnhäuser zugleich einen Beitrag zum regulären Wohnungsbau leisten und in der Nachnutzung Bürgern als minimierte Wohnlösungen zum Erwerb angeboten werden können. Auf diese Weise könnten sogar mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.“