Christopher Schmidt, Commercial Director bei LeasePlan Deutschland erläutert: „Es gibt keine spezielle Versicherung für ein E-Auto – es ist ein Fahrzeug wie jedes andere. Ein Stromer muss haftpflichtversichert werden und es empfiehlt sich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den AKB, den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Bei E-Autos gibt es Besonderheiten, die sich auf den Umfang des Versicherungsschutzes auswirken.“ Bedeutet: Auf den Deckungsumfang in den AKB der verschiedenen Versicherer kommt es an – denn da gibt es Unterschiede.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen Elektroautos und Verbrennern liegen in Fahrzeugteilen und -zubehör, die E-Autos aufgrund ihres Antriebs und Stromspeichers haben. Neben dem Akku können dies alle Arten von Ladehilfen wie Ladekarten, Ladekabel oder mobile Ladegeräte und private Wandladestationen sein. Daher sollten E-Autofahrer die aktuellen AKB vergleichen und sich darüber informieren, ob und wie umfangreich die verschiedenen Versicherer Schäden an Zusatzteilen für E-Autos abdecken, ob gestohlene oder beschädigte Ladekarten versichert sind und ob es Deckungsbeschränkungen gibt.
Drei weitere häufige Fragen zur Versicherung von E-Autos:
1. Gibt es bei Elektroautos besondere Risiken wie Brände?
Die Schadensverläufe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zeigen, dass es bei Elektroautos im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb keine großen Unterschiede gibt. Im Falle eines Brandes ist ein Fahrzeugakku jedoch schlechter zu löschen und muss entsprechend gelagert werden. Es entstehen erhebliche zusätzliche Kosten für die Entsorgung des Akkus, die je nach Versicherungstarif abgedeckt werden.
2. Gibt es Fälle, in denen die Kaskoversicherung für E-Autos nicht zahlt?
Wie bei allen Versicherungen ist die Ursache, also das Schadenereignis, entscheidend. Ein Brandschaden ist generell in der Kaskoversicherung abgedeckt. Sollte der Schaden am E-Auto infolge eines Produktfehlers entstanden sein, greift zusätzlich die Produkthaftpflicht des Herstellers. Ob es zu Einschränkungen im Versicherungsschutz kommt, beantworten auch die AKB des jeweiligen Versicherers.
3. Unterscheidet sich die Höhe der Schadenkosten bei E-Autos von denen bei Verbrennern?
Im Bereich der Haftpflichtschäden bei Elektrofahrzeugen finden sich kaum Unterschiede zu Verbrennerfahrzeugen. Im Bereich der Kaskoschäden wirken sich jedoch sowohl der höhere Anschaffungswert der Fahrzeuge als auch die Kosten der erforderlichen Ersatzteile im Schadenfall aus. Außerdem sind für die Reparatur der E-Fahrzeuge zusätzliche technische Voraussetzungen, Sicherheitsmaßnahmen des Reparaturbetriebes und geschultes Personal notwendig. Dies führt dazu, dass Unfallreparaturen zum Teil zu höheren Kosten bei herstellergebundenen Werkstätten durchzuführen sind. Dies hat Einfluss auf den durchschnittlichen Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr und daher auf die Versicherungsprämie.
LeasePlan Deutschland ist einer der führenden Leasing- und Fuhrparkmanagement-Anbieter, der gleichzeitig als Flottenversicherungsmakler agiert. Elektrofahrzeuge machten im vergangenen Jahr 28 Prozent aller Fahrzeugbestellungen bei LeasePlan aus, gegenüber 25 Prozent in 2021.
Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.