Lange Lieferfristen verzögern die Ausschüttung der Prämie
Im Normalfall erhält der Antragsteller nach Bewilligung durch die Behörde einen Zuwendungsbescheid. Dieser ist jedoch nur 9 Monate gültig. Sollte die Lieferfrist eines Fahrzeugs länger benötigen, muss der Antragsteller entweder um Fristverlängerung bitten oder einen neuen Antrag stellen. Denn die Prämie kann erst zeitversetzt einfordert werden: Erst wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde, kann der Antragsteller die Ausschüttung der Prämie beantragen. Hierzu übermittelt er den Zuwendungsbescheid der BAFA sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 an die Bundesbehörde. Zusätzlich muss eine Verwendungsnachweiserklärung ausgefüllt werden, in der unter anderem versichert wird, dass das Elektrofahrzeug mindestens sechs Monate zugelassen ist. "Die Durchdringung von Elektrofahrzeugen in den einzelnen Flotten ist nicht sehr hoch. Es ist unverhältnismäßig viel Aufwand für Fuhrparkleiter, sich mit den einzelnen Schritten und Anträgen im Detail auseinanderzusetzen. Deshalb möchten wir unsere Kunden auch im Bereich der Kaufprämie – wie es bei LeasePlan üblich ist – möglichst vollumfänglich unterstützen", fasst Glück zusammen.