M+S Reifen ohne Schneeflockensymbol sind zwar bis zum 30. September 2024 gesetzlich als wintertauglich zulässig, allerdings nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Sollte sich herausstellen, dass neue Reifen angeschafft werden müssen, empfiehlt es sich rechtzeitig neue, für den jeweiligen Fahrzeugtyp zugelassene Reifen zu kaufen. Ein kurzfristiger Engpass bei der Beschaffung wird nicht als Entschuldigung gewertet, wenn bei winterlichen Verhältnissen Sommerreifen zum Einsatz kommen.
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt und es aufgrund der winterlichen Fahrbahnbeschaffenheit zu einem Unfall kommt, gefährdet auch seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Denn wer bei erkennbar winterlichen Fahrbahnverhältnissen im Zielgebiet mit Sommerreifen losfährt, handelt grob fahrlässig und riskiert damit den Versicherungsschutz.
Dr. Christoph Hartleb, beratender Rechtsanwalt von LeasePlan Deutschland, kennt die Konsequenzen: „Die Bußgelder für falsche Bereifung bei Schnee, Eis, Glätte oder Matsch im Winter sind gestaffelt, aber in jedem Falle wird ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt dazu gebucht.“ Adressat eines Bußgeldes sei im Übrigen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt. Hier ist eine Geldbuße von 75,00 Euro, verknüpft mit einem Punkt, fällig.
Und noch ein Tipp für alle, die nicht nur an den Winter, sondern auch an den Skiurlaub denken: Bei der Fahrt mit dem Pkw ins Ausland auf jeden Fall vorher Informationen über die Winterreifenpflicht im jeweiligen Land einholen. In manchen Ländern gibt es feste Zeiträume, in denen die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Informationen hierzu gibt es im Internet, beispielsweise unter https://www.adac.de/... .