Bei Neuanschaffungen erfolgt der Einbau künftig bereits im Rahmen der Erstausrüstung. Bestandsfahrzeuge, die noch über das Jahr 2019 hinaus im Einsatz sein werden, erhalten ein hochwertiges Nachrüstsystem. Dieses besteht aus Ultraschallsensoren an den besonders gefährdeten Bereichen der rechten Fahrzeugseite, einer Kamera und einem Anzeigemonitor. Damit wird der Nutzfahrzeugführer insbesondere beim Rechtsabbiegen in die Lage versetzt, verdeckte Gefahren zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.
Nachdem gesetzliche Voraussetzungen international geregelt sind und Deutschland das nicht im Alleingang ändern kann, ist eine allgemeine Verpflichtung nicht vor 2022 zu erwarten. Dies hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Anlass genommen mit der „AKTION ABBIEGEASSISTENT“ Impulse für eine freiwillige Nachrüstung der im Zweifel lebensrettenden Systeme zu geben. Die FIRMENGRUPPE LEITL geht in der Region mit gutem Beispiel voran und schließt sich der Aktion des BMVI an.
Durchgeführt wird die Nachrüstung von der zur FIRMENGRUPPE LEITL gehörenden LN LEITL Nutzfahrzeuge GmbH. Die dadurch erworbene Expertise kommt somit auch den externen Werkstattkunden zu Gute. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit kann zudem mit den interessierten Fuhrparkbetreibern aus der Region abgestimmt werden, inwieweit Möglichkeiten bestehen, für die Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen anteilig das Förderprogramm „De-minimis“ der Bundesanstalt für Güterverkehr (BAG zu nutzen). Auch der in diesem Bereich besonders versierte LEITL-Kooperationspartner, die Fa. easysub GmbH, steht hier den Werkstattkunden der LN LEITL Nutzfahrzeuge GmbH mit Rat und Tat zur Seite.