Damit ist NRW aktuell das einzige Bundesland, das gezielt Lüftungstechnik fördert und nun auch die Fristen dafür verlängert hat. Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Nach Bewilligung muss das Projekt innerhalb von 12 Monaten realisiert werden, damit es als förderfähig gilt. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist um 6 bis 12 Monate kann 6 Wochen vor Fristablauf gestellt werden. Das renommierte Lüftungsunternehmen LUNOS begrüßt die Maßnahme.
Ein großer Vorteil von Wohnraumlüftungen besteht in der Einsparung von Heizkosten. Das liegt an der Wärmerückgewinnung, die Verlusten von Heizwärme entgegenwirkt, die bei der herkömmlichen Fensterlüftung auftreten. Und noch einen weiteren Vorteil zeigen die Lüftungen. Erst vor Kurzem zeigte eine Studie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung in Dresden (ITG), dass die bis 2030 anvisierten CO²-Einsparungen zu bis zu 5 % von Wohnraumlüftungen erzielt werden könnten, wenn auch nur 10 Prozent der Wohnungen damit ausgestattet werden.
„Vor diesem Hintergrund ist das Förderangebot des Landes NRW absolut positiv zu bewerten“, so LUNOS-Geschäftsführer Michael Merscher. „Die neuen Fördergelder können zusätzlich zu Förderprogrammen des Bundes genutzt werden. So können sich Bauherren einen erheblichen Teil der Investitionskosten wieder erstatten lassen. Ideal wäre natürlich eine bundesweit einheitliche Förderung, bei der das Thema Wohnraumlüftung eine angemessene Berücksichtigung findet.“