Schnell, unkompliziert und vor allem sicher.
In den letzten Wochen häufen sich in Medien und Werbung die Meldungen zu Schnelltesten für den Hausgebrauch. Viele Hersteller versprechen damit eine ebenso einfache wie unkomplizierte Testung innerhalb von wenigen Minuten. Allerdings sollten Teste nicht nur zeitnahe Ergebnisse liefern, sondern v. a. auch verlässliche. Einer Zulassung ausdrücklich für den Hausgebrauch kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Verbraucher sollten auf die Kennzeichnung für eine Sonderzulassung achten.
War für den Bezug von Antigen-Schnelltesten in Apotheken zunächst der Nachweis einer entsprechenden beruflichen Expertise notwendig, so werden in einigen Geschäften seit einiger Zeit Teste auch an medizinische Laien verkauft. Ebenso sind online viele Teste für den Hausgebrauch erhältlich.
Allerdings sagt allein die Tatsache, dass die Teste auch von Endverbrauchern erworben werden können, noch nichts über deren Zertifizierung für den Hausgebrauch aus.
Wirkliche Verlässlichkeit bietet diesbezüglich nur eine Sonderzulassung zur Eigenanwendung nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG). Sie wird nach einer Begutachtung des Test-Kits vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben. Verbraucher sollten beim Kauf von Schnelltesten daher auf den entsprechenden Hinweis einer Sonderzulassung auf der Verpackung achten.
Sicher und schnell: Der BOSON-Corona-SARS-Cov-2-Selbsttest ist jetzt erhältlich.
„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit den Antigen-Selbsttests von BOSON einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der Coronapandemie und für die Rückkehr in eine neue Normalität leisten können. Ein Test, der ohne Vorkenntnisse einfach und unkompliziert angewandt werden kann und dennoch eine hohe Verlässlichkeit bietet, fehlte in der bisherigen Teststrategie. Er wird uns alle im Kampf gegen die Pandemie ein großes Stück voranbringen“, so Harald Löwe, Geschäftsführer von Löwe Medizintechnik. Das Unternehmen hat sich intensiv um die Sonderzulassung des Schnelltests nach den BfArM-Richtlinien bemüht und vertreibt diesen nun exklusiv mit der Technomed GmbH für den deutschen Markt.